Glaswolle: Alte Mineralwolle ist krebsverdächtig
Künstliche Mineralfasern aus der Zeit vor 1996 sind so beschaffen, dass sie in der Lunge lange verbleiben; sie gelten deshalb als krebsverdächtig. Seit Juni 2000 hergestellte Wolle muss Freizeichnungskriterien erfüllen — sie sind unter anderem in Anhang II zu § 16 Absatz 2 GefStoffV und in Anlage 1 zu § 3 ChemVerbotsV geregelt. Nachweis dafür ist in Deutschland das RAL-Gütezeichen RAL-GZ 388, das die Gütegemeinschaft Mineralwolle seit 1999 vergibt. Zwischen 1996 und Juni 2000 eingebaute Wolle kann altes oder neues Material sein; ohne Kennzeichnung lässt sich das am Baustoff nicht ablesen. Behandeln Sie sie dann wie alte. Für Arbeiten mit alter Mineralwolle gilt die TRGS 521: staubarm ausbauen, nicht reißen oder zerkleinern, staubdicht verpacken, Atemschutz und geschlossene Kleidung.
Fundstellen: TRGS 521 — Tätigkeiten mit alter Mineralwolle (BAuA) · Umweltbundesamt — Factsheet Mineralwolle