Kühlschrank: Kältemittel im Kühlkreislauf
Kühlgeräte enthalten ein Kältemittel und — bei Geräten bis Mitte der neunziger Jahre — Fluorchlorkohlenwasserstoffe, auch im Dämmschaum. Deshalb führt die Abfallverzeichnis-Verordnung gebrauchte Geräte, die FCKW enthalten, unter einem eigenen Schlüssel als gefährlichen Abfall. Für Sie ändert das nichts am Weg und nichts am Preis: Die Abgabe bleibt unentgeltlich. Es ändert nur, wie Sie das Gerät behandeln — der Kreislauf steht unter Druck und darf nicht beschädigt werden. Die Entnahme des Kältemittels ist Sache des Entsorgers.
Fundstelle: AVV, Anlage — 20 01 23* gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten · abgerufen · geprüft