Neonröhren: Quecksilber in Leuchtstoffröhren
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten geringe Mengen Quecksilber. Deshalb führt die Abfallverzeichnis-Verordnung sie unter einem eigenen Schlüssel mit Sternchen, also als gefährlichen Abfall. Für Sie ändert das nichts am Weg und nichts am Preis: Die Abgabe an der Sammelstelle bleibt unentgeltlich. Es ändert nur, wie Sie sie behandeln — unzerbrochen transportieren, und wenn doch eine zerbricht, gut lüften und die Scherben nicht mit dem Staubsauger aufnehmen.
Fundstelle: AVV, Anlage — 20 01 21* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle · abgerufen · geprüft