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Entsorgungskompass

Was gilt bei teerhaltiger Dachpappe und Straßenaufbruch?

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Kurz gesagt: Bis in die 1970er Jahre wurde für Dachbahnen und Straßenbeläge Steinkohlenteer verwendet — alte Dachpappe und Straßenaufbruch aus dieser Zeit können ihn deshalb enthalten. Er enthält polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, und deshalb führt das Abfallverzeichnis solche Materialien unter 17 03 01* und 17 03 03* als gefährlichen Abfall. Danach stellte die Industrie auf Bitumen um, das aus der Erdölverarbeitung stammt und diese Belastung nicht trägt. Der entscheidende Unterschied ist also das Alter, nicht das Aussehen — und er entscheidet, ob das Material in einen Container darf oder einen eigenen Weg braucht.

Woran Sie Teerhaltige Baustoffe erkennen

Zwei Anhaltspunkte, und keiner davon ist ein Beweis. Der erste ist das Baujahr: Wurde das Dach oder der Belag bis etwa 1970 aufgebracht, ist Teer wahrscheinlich; danach wurde überwiegend Bitumen verwendet. Der zweite ist der Geruch beim Anschneiden — teerhaltige Bahnen riechen stechend nach Karbol oder Mottenkugeln, Bitumen riecht neutral bis asphaltartig. Sicherheit gibt nur eine Materialprobe mit PAK-Analyse. Wer ein Dach aus der fraglichen Zeit abträgt, lässt sie vor der Containerbestellung machen: Ein Fehlwurf in den Bauschuttcontainer macht die ganze Ladung zu gefährlichem Abfall.

Teerhaltige Baustoffe: was die Vorschrift verlangt

  1. Kohlenteerhaltige Bitumengemische tragen den Abfallschlüssel 17 03 01* und sind damit gefährlicher Abfall; Kohlenteer und teerhaltige Produkte laufen unter 17 03 03*.

    Fundstelle: AVV, Anlage — 17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische und 17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte · abgerufen · geprüft

  2. Gefährliche Abfälle unterliegen der Nachweisführung. Private Haushalte fallen dabei praktisch immer unter die Kleinmenge: Erzeuger, bei denen jährlich nicht mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle anfallen, sind von der Nachweispflicht befreit — die Führung liegt dann beim Beförderer und beim Entsorger.

    Fundstelle: § 2 Nachweisverordnung — Nachweispflichtige und Kleinmengenregelung von zwei Tonnen jährlich · abgerufen · geprüft

  3. Teerhaltiger Abfall darf sich nicht mit anderen Abfällen vermischen. Landet er im Bauschuttcontainer, ist nicht das Stück gefährlicher Abfall, sondern die Ladung.

    Fundstelle: § 9a Abs. 1 KrWG — Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle · abgerufen · geprüft

Teerhaltige Baustoffe: wer es machen darf

Der Rückbau selbst ist nicht an eine Zulassung wie bei Asbest gebunden — was gebunden ist, ist der Entsorgungsweg: getrennt halten, staubarm arbeiten, an eine Annahmestelle bringen, die diesen Abfallschlüssel annimmt. Ein Containerdienst nimmt teerhaltiges Material nur mit ausdrücklicher Vereinbarung und zu einem eigenen Preis. Welche Annahmestelle in Ihrem Kreis zuständig ist, sagt Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; diese Site vermittelt hier niemanden und nennt keine Preise.

Teerhaltige Baustoffe: was Sie nicht tun sollten

Materialien, die das betrifft

Teerhaltige Baustoffe: was das je Material bedeutet

Dachpappe: Teerhaltige Bahnen aus der Zeit bis etwa 1970

Bis in die 1970er Jahre wurde für Dachbahnen Steinkohlenteer verwendet. Er enthält polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, und deshalb führt das Abfallverzeichnis solche Bahnen unter eigenen Schlüsseln mit Sternchen — als gefährlichen Abfall. Danach stellte die Industrie auf Bitumen um, das aus der Erdölverarbeitung stammt und diese Belastung nicht trägt. Das Baujahr ist der erste Anhaltspunkt, der Geruch beim Anschneiden der zweite: Teerhaltige Bahnen riechen stechend nach Karbol oder Mottenkugeln. Sicher ist beides nicht — wer ein Dach aus der fraglichen Zeit abträgt, lässt eine Probe untersuchen, bevor er einen Container bestellt. Ein Fehlwurf in den Bauschuttcontainer macht die ganze Ladung zu gefährlichem Abfall.

Fundstelle: AVV, Anlage — 17 03 01* und 17 03 03* · abgerufen · geprüft

Teerhaltige Baustoffe: häufige Fragen

Wie unterscheide ich Teerpappe von Bitumenbahn?

Über das Alter zuerst: bis etwa 1970 Teer, danach überwiegend Bitumen. Der Geruch beim Anschneiden ist der zweite Hinweis — Teer riecht stechend nach Karbol oder Mottenkugeln. Beweisen lässt sich beides nur mit einer PAK-Analyse an einer Materialprobe, und die lohnt sich vor jeder Containerbestellung: Sie kostet einen Bruchteil dessen, was eine falsch deklarierte Ladung kostet.

Was passiert, wenn ein Stück im Bauschuttcontainer landet?

Dann ist die Ladung betroffen, nicht das Stück. Gefährliche Abfälle dürfen nach § 9a Abs. 1 KrWG nicht mit anderen vermischt werden; der Entsorger muss die Fuhre entweder sortieren lassen oder als gefährlichen Abfall abrechnen. Beides wird nach Aufwand berechnet und übersteigt den Containerpreis regelmäßig.

Brauche ich als Privatperson einen Entsorgungsnachweis?

In aller Regel nicht. Die Nachweisverordnung befreit Erzeuger, bei denen jährlich nicht mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle anfallen — ein Hausdach bleibt fast immer darunter. Die Nachweisführung liegt dann beim Beförderer und beim Entsorger. Den Übernahmeschein sollten Sie sich trotzdem geben lassen.

Gilt das auch für alten Straßenbelag in der Einfahrt?

Ja, mit demselben Alterskriterium. Ausbauasphalt aus der Zeit vor dem Umstieg auf Bitumen kann kohlenteerhaltig sein und fällt dann unter 17 03 01*. Auch hier gilt: Das Baujahr grenzt ein, die Analyse entscheidet, und ohne Klärung gehört das Material in keinen gemischten Container.

Primärquellen

Portrait — echtes Foto oder keines

Geprüft und freigegeben von Matthias Lugert · · Über mich · Methodik

Änderungsverlauf

Zuletzt geändert am : Erstveröffentlichung. Pflichten je Aussage an AVV-Anlage, § 2 NachwV und § 9a KrWG belegt, Fundstellen am 25.08.2026 abgerufen. Ohne Preisangabe und ohne Vermittlung.