Entsorgung in Dortmund: Müllgebühren, Sperrmüll und Wertstoffhöfe
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Kurz gesagt: Ein Zweipersonenhaushalt zahlt in Dortmund 264,97 € im Jahr: 150,53 € für die 120-Liter-Restabfalltonne im Vier-Wochen-Rhythmus und 114,44 € für die kleinste Biotonne. Das sind 57,5 Prozent über dem Median von 168,24 €, den eine eigene Erhebung über 31 deutsche Städte ergeben hat — Rang 29 von 31, teurer sind nur Karlsruhe und Dresden. Eine Grundgebühr kennt Dortmund nicht, und die Papiertonne kostet im Regeltakt nichts: Die ganze Rechnung steht in zwei Zeilen, und beide sind hoch. Sperrmüll holt die EDG gegen eine Pauschale von 20 € je Haushalt ab.
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Müllgebühren in Dortmund im Vergleich zum Bundesmedian
| Gebühr | Dortmund | Bundesmedian | Abweichung | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Jahresgesamtgebühr Musterhaushalt Zweipersonenhaushalt, kleinstmögliche satzungskonforme Konfiguration: 150,53 € Restabfall (120 Liter, alle vier Wochen) und 114,44 € Bioabfall (80 Liter, 14-täglich). Mehr Posten gibt es nicht — eine Grundgebühr kennt die Abfallgebührensatzung nicht, die Papiertonne wird im Regelrhythmus von vier Wochen ohne Gebühr geleert, und für die Wertstofftonne führt das Gebührenverzeichnis überhaupt keinen Satz. Ohne Straßenreinigung. Warum die Tonne 120 Liter fasst und trotzdem die günstigste ist, steht in der nächsten Zeile. Der Vergleichswert stammt aus einer eigenen Erhebung über 31 Städte, jeder Posten beim jeweiligen Träger selbst abgerufen. | 264,97 €/Jahr | 168,24 €/Jahr | +57 % | EDG Dortmund — Abfallgebührensatzung 2026 (AbfGS), § 2 Absätze 1 bis 3: Restabfall MGB 120 bei 14-täglicher Leerung 301,06 €, Bioabfallbehälter 80 Liter 114,44 €, Minderung der Gebühr bei selteneren Abfuhren nach § 2 Absatz 2 |
| Warum 120 Liter alle vier Wochen Dortmund rechnet großzügiger als die meisten Kommunen: § 19 Absatz 3 der Abfallsatzung legt „für Restabfall in der Regel eine Abfallmenge von 30 Liter/Person/Woche zugrunde“ — für zwei Personen also 120 Liter alle zwei Wochen. Absatz 4 kennt zwei Absenkungen. Die erste („Auf schriftlich begründeten Antrag“) endet bei 20 Litern je Person und Woche. Die zweite geht auf 15 Liter, „jedoch nur, wenn folgende Nachweise erbracht bzw. verbindliche Erklärungen schriftlich abgegeben werden“: Nachweis der Nutzung aller Verwertungsmöglichkeiten, verbindliche Erklärung, dass ein vierwöchiger Leerungsrhythmus akzeptiert wird, dass Abfälle nicht verdichtet werden und dass Kontrollen geduldet werden. „Einem solchen Antrag wird nur stattgegeben, wenn alle vorgenannten Bedingungen ausnahmslos erfüllt sind.“ Diese Seite rechnet mit dieser Stufe, und das ist eine Wertung, die hier ausdrücklich steht: Drei der vier Bedingungen sind Erklärungen über die künftige Nutzung, keine Nachweise über angefallene Mengen — die vierte prüft nur, ob die drei eingehalten werden. Die erste erfüllt der Musterhaushalt aus seiner eigenen Definition, weil er Bio- und Papiertonne ohnehin führt. Die EDG selbst formuliert es so: „Wenn Sie darüber hinaus eine 4-wöchentliche Leerung der Restabfalltonne akzeptieren, können Sie (Hauseigentümer:in) eine Reduzierung auf 15 Liter pro Person und Woche beantragen.“ Aus 15 Litern mal zwei Personen mal vier Wochen werden 120 Liter — die Satzung bemisst das Volumen „so …, dass es dem Bedarf rechnerisch am nächsten kommt“ —, und § 21 Absatz 1 leert in diesen Fällen „ausnahmsweise nur alle vier Wochen“. Die Gebühr folgt aus § 2 Absatz 2 AbfGS: 301,06 € halbieren sich auf 150,53 €. | 150,53 €/Jahr | — | — | EDG Dortmund — Abfallsatzung 2026 (AbfS), § 19 Absätze 3 und 4 sowie § 21 Absatz 1: Regelmaßstab 30 l je Person und Woche, Absenkung auf 20 und auf 15 Liter, vierwöchentliche Leerung in den Fällen der 15-Liter-Regelung |
| Dieselbe Wohnung ohne jeden Antrag 415,50 € im Jahr. Wer keinen Antrag stellt, bleibt beim Regelmaßstab von 30 Litern je Person und Woche, und dafür steht die 120-Liter-Tonne im Zwei-Wochen-Takt zu 301,06 € (§ 2 Absatz 1 Buchstabe c AbfGS); die Biotonne kommt mit 114,44 € hinzu. Die Zwischenstufe — 20 Liter je Person und Woche, also die 80-Liter-Tonne zu 200,70 € — ergibt 315,14 €. Beide Summen sind hier gerechnet, nicht abgeschrieben: Die Satzung beziffert Behälterzeilen, nicht die Jahresrechnung eines Haushalts. Zwischen der obersten und der untersten Stufe liegen 150,53 € im Jahr, und dazwischen liegen zwei Anträge. | 415,50 €/Jahr | — | — | EDG Dortmund — Abfallgebührensatzung 2026 (AbfGS), § 2 Absatz 1 Buchstaben b und c: MGB 80 200,70 €, MGB 120 301,06 €, jeweils bei einmaliger Leerung innerhalb von 2 Wochen |
| Die Biotonne, kleiner geht sie nicht 114,44 € im Jahr — 43 Prozent der Dortmunder Musterrechnung. Der Grund ist keine Preisspitze, sondern ein fehlendes Angebot: § 19 Absatz 1 Buchstabe e der Abfallsatzung lässt für Bioabfall nur Behälter mit 80, 120 oder 240 Litern zu, und auf jedem Wohngrundstück muss einer davon stehen. Eine 60-Liter-Biotonne, wie sie andere Städte führen, gibt es hier nicht. Befreien kann sich nur, wer nach § 10 Absatz 1 nachweist, dass er die Abfälle „selbst auf dem an die städtische Abfallentsorgungseinrichtung angeschlossenen Grundstück ordnungsgemäß und schadlos verwertet“ — also kompostiert. Diese Rechnung tut das nicht: Der Musterhaushalt führt Bio und Papier als Pflichtfraktionen, sonst wäre er eine andere Einheit als in den 29 Vergleichsstädten. | 114,44 €/Jahr | — | — | EDG Dortmund — Abfallsatzung 2026 (AbfS), § 19 Absatz 1 Buchstabe e und § 10 Absatz 1 sowie Abfallgebührensatzung § 2 Absatz 3 Buchstabe a: Bioabfallbehälter 80, 120 oder 240 Liter, 80 Liter 114,44 €, Befreiung nur bei nachgewiesener Eigenverwertung |
| Was die Papiertonne kostet, wenn sie öfter kommen soll 247,44 € im Jahr für 120 oder 240 Liter. Im Regelfall kostet die Papiertonne nichts: § 21 Absatz 2 der Abfallsatzung leert Altpapierbehälter „i. d. R. jedoch … alle 4 Wochen“, und für diesen Rhythmus führt die Gebührensatzung keinen Satz. Beziffert ist nur die Ausnahme — § 2 Absatz 4 AbfGS erhebt die Jahresgebühr ausdrücklich nur, „wenn diese Altpapierbehälter zweiwöchentlich entleert werden“. Dass der Regeltakt damit gebührenfrei ist, sagt die Satzung nicht selbst; das ist ein Schluss, und er stützt sich darauf, dass ein Gebührenverzeichnis abschließend ist — eine Gebühr, die dort nicht steht, darf nicht erhoben werden. Dieselbe Überlegung trägt die Wertstofftonne, die im Verzeichnis überhaupt nicht vorkommt. | 247,44 €/Jahr | — | — | EDG Dortmund — Abfallgebührensatzung 2026 (AbfGS), § 2 Absatz 4 Buchstaben a und b in Verbindung mit § 21 Absatz 2 AbfS: 247,44 € für 120- und 240-Liter-Altpapierbehälter bei zweiwöchentlicher Leerung, Regelrhythmus vier Wochen |
Gebührensatzung Stand 01.01.2026 · Vergleich: Median über 31 Kommunen · — = nicht vergleichbar.
Sperrmüll in Dortmund
- Anmeldung
- § 14 Absatz 3 der Abfallsatzung: „Die Abfuhr ist unter Angabe von Art und Anzahl der Gegenstände schriftlich, fernmündlich oder elektronisch bei der EDG zu bestellen. Dem Besteller wird der Abfuhrtermin schriftlich, fernmündlich oder elektronisch mitgeteilt.“ In der Praxis läuft das über das Sperrmüllservice-Formular auf edg.de oder telefonisch unter (0231) 9111.111. Bei Onlinebuchung wird per Kreditkarte oder PayPal gezahlt, bei telefonischer Buchung per EC-Karte beim Fahrer; die Gebühr ist nach § 6 Absatz 5 der Gebührensatzung „vor Beginn der Leistungserbringung zu entrichten“. Elektrogeräte laufen über einen eigenen Auftrag mit eigener Gebühr — 10,00 € je Haushaltsgroßgerät samt bis zu fünf Kleingeräten, 5,00 € oder 10,00 € je Monitor und Fernseher je nach Kantenlänge —, lassen sich aber zum selben Termin bestellen. Wer nicht spätestens 24 Stunden vorher storniert, zahlt 10,00 € Anfahrtsgebühr. Zwei benachbarte Haushalte dürfen sich zu einer Entsorgungsgemeinschaft zusammenschließen; dann ist ein gebührenpflichtiger Besteller zu benennen, und die Gebühr fällt einmal an.
- Mengengrenze
- Die Satzung nennt keine Kubikmeterzahl, sondern einen Rechtsbegriff: „Die Sperrmüllabfuhr erfolgt pro Einzelhaushalt und nur in haushaltsüblichen Mengen“ (§ 14 Absatz 1). Die EDG übersetzt das auf ihrer Sperrmüllseite in ein Bild — „Über den Sperrmüll entsorgen wir die Menge, die in einem Zimmer Platz findet.“ Ausgeschlossen sind nach § 14 Absatz 2 Haushaltsauflösungen, Gebäudebestandteile (z. B. Türen, Fenster), Renovierungsabfälle (z. B. Tapeten, Farben), Baurestmassen, gefährliche Abfälle und Elektroaltgeräte; außerdem müssen die Gegenstände „von Hand zu verladen sein“. Beziffert ist nur der Bringweg: An den Recyclinghöfen wird Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen „bis zu einer Gesamtmenge von 4 Kubikmetern“ angenommen, und „Teilentladungen von 4 Kubikmetern aus einer größeren Abfallmenge sind nicht zulässig“ (§ 7 Absatz 4 Buchstabe a). Größere Mengen gehen an das Wertstoffzentrum Pottgießerstraße; dort wird nach Gewicht abgerechnet (§ 14 Absatz 7).
- Termin
- Den Termin legt die EDG fest und teilt ihn mit; bereitgestellt wird am Abfuhrtag. Eine Regelwartezeit veröffentlicht die EDG nicht — weder die Sperrmüllseite noch die Satzung nennt eine Frist zwischen Bestellung und Abholung. Wer einen bestimmten Tag will, zahlt zu, und hier widersprechen sich die beiden Veröffentlichungen desselben Absenders: § 4a Absatz 1 der Gebührensatzung 2026 setzt für die Abholung „außerhalb der vorgeplanten Bezirke, frühestens 3 Werktage nach Auftragserteilung“ eine zusätzliche Gebühr von 40,00 € fest; die Sperrmüllseite nennt für den Wunschtermin 60 Euro und „frühestens 2 Werktage“ und ist mit „Stand 1/2025“ überschrieben, ist also älter als die Satzung. Dasselbe beim Transportservice, mit dem die EDG zerlegte Gegenstände aus der Wohnung holt: Satzung 60,00 € je Leistungseinheit von 30 Minuten und höchstens zwei Einheiten, Website 80 Euro und 60 Euro je weitere halbe Stunde. Auch der Ort der Bereitstellung geht auseinander — die Satzung verlangt sie „auf den Grundstücken zu ebener Erde, z. B. in Höfen, Vorgärten, Einfahrten oder Garagen“ (§ 14 Absatz 4), die Website schreibt „ebenerdig an den Straßenrand“ bis 7.00 Uhr. Abgeholt wird zwischen 7.00 und 14.00 Uhr. Im Zweifel gilt die Satzung: Sie ist die jüngere und die verbindliche Quelle.
Preisband Sperrmüllabholung in Dortmund: so ist es entstanden
- Gilt für
- Sperrmüllabholung in Dortmund
- Regelabfuhr, je Haushalt und Abfuhr
- 20,00 €
- Datengrundlage
- durch Satzung festgesetzt — keine Erhebung und keine Stichprobe
- Rechtsgrundlage
- EDG Dortmund — Abfallgebührensatzung 2026 (AbfGS), § 4a Absatz 1: „Für jede Sperrmüllabfuhr im Rahmen der Regelabfuhr wird eine pauschale Gebühr von 20,00 € pro Haushalt erhoben.“
- Abgerufen am
- 27.08.2026 · Wiedervorlage halbjährlich
Wertstoffhöfe in Dortmund
Sechs Recyclinghöfe stehen offen — Aplerbeck, Hacheney, Germaniastraße in Marten, Huckarde, Grevel und Wambel (§ 22 Absatz 2 der Abfallsatzung). Hacheney und Wambel öffnen montags bis freitags von 7.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 19.00 Uhr sowie samstags von 7.00 bis 15.00 Uhr; die vier übrigen dienstags ab 8.30 Uhr, mittwochs bis freitags ab 9.00 Uhr, jeweils bis 17.00 Uhr, und samstags von 8.00 bis 13.30 Uhr — montags bleiben sie zu. Kostenfrei angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen Glas, Papier und Pappe, Textilien, Hartplastik, Metalle, Leichtverpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien unter 500 Gramm und die gefährlichen Haushaltsabfälle nach § 16; Autobatterien „unabhängig von ihrem Gewicht“ (§ 7 Absatz 4 Buchstabe b). Gebührenpflichtig ist die zweite Gruppe: Bauschutt, Sperrmüll, Altreifen (höchstens fünf Stück), Grünrückstände und Altholz, und zwar „gegen eine Gebühr von 10,00 Euro pro angefangenem Kubikmeter (m³)“, bei einer geringen Menge „(kleiner als 0,5 m³)“ 5,00 € (§ 4a Absatz 5 AbfGS). Die Staffel auf der EDG-Website — 5 € bis 0,5 m³, 10 € bis 1,0 m³, 20 € bis 2,0 m³, 30 € bis 3,0 m³, 40 € bis 4,0 m³ — trägt den Stand 1/2024 und deckt sich damit bis auf den Grenzfall: Bei genau 0,5 m³ nennt die Website 5 €, nach dem Wortlaut der Satzung wären es 10 €. Bei 4 Kubikmetern ist Schluss, Teilentladungen sind unzulässig, und Restabfall nimmt kein Recyclinghof an — dafür gibt es den grauen 70-Liter-Sack zu 7,10 € (§ 2 Absatz 8 AbfGS). Zwei Sonderfälle hängen an Huckarde: Akkus über 500 Gramm, etwa aus Pedelecs, werden dort gebührenfrei angenommen; teer- und asbesthaltige Dachpappe nur verschlossen verpackt, höchstens 0,5 m³ und einmal je Kalendermonat, dafür 60,00 € je Anlieferung.
Adressen, Öffnungszeiten und die verbindliche Auskunft stehen beim Entsorgungsträger selbst: EDG Entsorgung Dortmund GmbH
Entsorgung in Dortmund: häufige Fragen
Warum ist Dortmund so teuer?
Nicht wegen eines Ausreißers, sondern weil beide Zeilen der Rechnung hoch sind und es keine dritte gibt, die sie ausgleicht. Schon die kleinste Restabfalltonne kostet im Regeltakt 158,45 € im Jahr (60 Liter, 14-täglich) — für diesen Haushalt ist sie nicht einmal erreichbar, weil die 15-Liter-Stufe an den Vier-Wochen-Rhythmus gekoppelt ist. Dazu kommt eine Biotonne, die es unter 80 Litern nicht gibt und die mit 114,44 € 43 Prozent der Musterrechnung ausmacht. Was Dortmund nicht hat, mildert das nicht genug: keine Grundgebühr, keine Gebühr für die Wertstofftonne, keine für die Papiertonne im Regeltakt. Eine Aussage über die Ursache — Servicegrad, Anlagenkosten, Struktur der Gebührenkalkulation — steht hier bewusst nicht: Die Satzungen beziffern Sätze, sie begründen sie nicht.
Wie bekomme ich die Rechnung in Dortmund kleiner?
Die 264,97 € sind bereits das Ergebnis von zwei Anträgen — mehr gibt die Satzung für diesen Haushalt nicht her. Wer keinen stellt, zahlt 415,50 €; wer nur die erste Stufe beantragt, 315,14 €. Unterhalb von 15 Litern je Person und Woche kennt § 19 Absatz 4 keine weitere Stufe. Bliebe die Biotonne: Nach § 10 Absatz 1 wird befreit, wer die Bioabfälle nachweislich selbst auf dem angeschlossenen Grundstück verwertet, also kompostiert; die EDG nennt daneben die Gemeinschaftsbiotonne, bei der sich mehrere Haushalte einen Behälter und die Gebühr teilen. Beides spart bis zu 114,44 €, und beides verlangt etwas, das nicht jede Wohnung hergibt. Für einzelne volle Wochen gibt es den grauen 70-Liter-Sack zu 7,10 € an allen Recyclinghöfen, statt dauerhaft eine größere Tonne zu nehmen.
Ist die 15-Liter-Stufe wirklich für jeden Haushalt zu haben?
Sie hängt an vier Bedingungen, und drei davon sind Zusagen für die Zukunft: den vierwöchigen Rhythmus akzeptieren, den Abfall nicht verdichten, Kontrollen dulden. Die vierte, der „Nachweis der Nutzung aller Verwertungsmöglichkeiten“, ist die einzige, über die man streiten kann — die EDG zählt dazu neben Bio-, Wertstoff- und Papiertonne auch Depotcontainer, Recyclinghöfe, Weihnachtsbaumsammlung sowie Sperrmüll- und Wertstoffservice. Das ist eine Liste von Sammelsystemen, keine Messung der Abfallmenge; deshalb rechnet diese Erhebung die Stufe an, denn der Musterhaushalt ist genau als der Haushalt definiert, der die getrennte Sammlung nutzt. Dass diese Lesart eine Wertung ist, steht hier ausdrücklich. Wer sie umdreht, verschiebt Dortmund auf 315,14 € und müsste dann auch Essen und Duisburg umstellen, wo schon die oberste Volumenstufe am Anschluss an die Papier- und die Biosammlung hängt. Antragsberechtigt ist nach der Formulierung der EDG die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer, nicht die Mietpartei.
Sperrmüll in Dortmund: abholen lassen oder selbst zum Recyclinghof?
Unter zwei Kubikmetern ist der Recyclinghof günstiger, bei genau zwei sind beide gleich teuer, darüber gewinnt die Abholung: Sie kostet pauschal 20,00 € je Haushalt, gleich wie viel zusammenkommt, solange die Menge haushaltsüblich bleibt. Der Recyclinghof rechnet 10,00 € je angefangenem Kubikmeter — bei 1 m³ also 10,00 €, bei 2 m³ 20,00 €, bei 4 m³ 40,00 €. Dafür nimmt er sofort an, während die EDG für die Abholung keine Regelwartezeit veröffentlicht. Mehr als 4 m³ nimmt kein Recyclinghof, und Haushaltsauflösungen sind von der Abfuhr ausgeschlossen — beides läuft über das Wertstoffzentrum Pottgießerstraße oder über den Sperrmüll-Holservice, der mit 60,00 € Anfahrt, 60,00 € je halber Stunde und 60,00 € je angefangenem Kubikmeter bei mindestens 180,00 € beginnt.
Was kostet Bauschutt auf dem Dortmunder Recyclinghof?
10,00 € je angefangenem Kubikmeter, unter 0,5 m³ pauschal 5,00 €. Dieselbe Staffel gilt für Sperrmüll, Altholz, Grünschnitt und Altreifen — die Gebühr hängt am Volumen, nicht an der Abfallart. Bei 4 Kubikmetern ist die Grenze erreicht, und größere Ladungen dürfen nicht in Teilen angeliefert werden: „Teilentladungen von 4 Kubikmetern aus einer größeren Abfallmenge sind nicht zulässig.“ Auf die Höfe fahren dürfen nach Angabe der EDG nur Transporter bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Primärquellen
- EDG Dortmund — Abfallsatzung 2026 (AbfS): § 7 Annahme an den Recyclinghöfen, § 10 Befreiungen, § 14 Sperrmüll, § 19 Größe und Anzahl der Abfallbehälter, § 21 Einsammeln und Befördern, § 22 Entsorgungsanlagen · abgerufen
- EDG Dortmund — Abfallgebührensatzung 2026 (AbfGS): § 2 Gebühren für Umleerbehälter, § 4a Sonstige Gebühren mit Sperrmüll und Recyclinghöfen, § 6 Fälligkeit, § 7 Inkrafttreten zum 1. Januar 2026 · abgerufen
- EDG Dortmund — Downloads: Fundstelle der Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung 2026 sowie der Anlage zur Gebührensatzung · abgerufen
- EDG Dortmund — Restabfälle: Jahresgebühren Stand 1/2026 und die Auslegung der Volumenreduzierung von 30 auf 20 und auf 15 Liter je Person und Woche · abgerufen
- EDG Dortmund — Bioabfall: Jahresgebühren Stand 1/2026 für 80, 120 und 240 Liter, Befreiung bei Kompostierung oder Gemeinschaftsbiotonne · abgerufen
- EDG Dortmund — Sperrmüllservice: Anmeldung, Abholzeit, Gebühren mit Stand 1/2025, Stornierung · abgerufen
- EDG Dortmund — Entsorgung an Recyclinghöfen: gebührenfreie und gebührenpflichtige Abfallarten, Gebührenstaffel mit Stand 1/2024, Öffnungszeiten, 4-m³-Grenze · abgerufen
Geprüft und freigegeben von Matthias Lugert · · Über mich · Methodik
Änderungsverlauf
Zuletzt geändert am : Erste Fassung. Dortmund ist mit 264,97 € die drittteuerste Stadt der Erhebung und zugleich die mit der kürzesten Rechnung: zwei Posten, keine Grundgebühr. Die angesetzte Konfiguration — 120 Liter alle vier Wochen — ist die Stufe, die § 19 Absatz 4 der Abfallsatzung an vier Bedingungen knüpft; dass sie zur Konfiguration und nicht zum Verhalten zählt, ist eine Wertung der Erhebung und steht als solche auf der Seite, samt dem Betrag, der bei der Gegenlesart gälte (315,14 €). Vier Abweichungen zwischen der Satzung 2026 und den älteren Gebührenständen auf edg.de — Wunschtermin, Transportservice, Ort der Bereitstellung, Grenzfall 0,5 m³ am Recyclinghof — sind nicht geglättet, sondern ausgewiesen. Die Betriebsordnung der Recyclinghöfe von 2023 ließ sich nicht auswerten: Ihr PDF liefert keine lesbaren Textzeichen. Die Öffnungszeiten stammen deshalb aus dem Satzungsheft und von der EDG-Website, nicht aus der Betriebsordnung selbst.