Entsorgung in Dresden: Müllgebühren, Sperrmüll und Wertstoffhöfe
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Kurz gesagt: Ein Zweipersonenhaushalt zahlt in Dresden 318,16 € im Jahr — mehr als in jeder anderen der 31 erhobenen Städte: 55,08 € Grundbetrag für die 80-Liter-Restabfalltonne, 147,16 € Leistungsbetrag für 26 Leerungen und 115,92 € für die Biotonne. Das sind 89,1 Prozent über dem Median von 168,24 €, den eine eigene Erhebung über 31 deutsche Städte ergeben hat — Rang 31 von 31. An der Konfiguration lässt sich nichts verkleinern — 80 Liter ist die kleinste Tonne, die die Satzung überhaupt kennt; nur der Leistungsbetrag hängt an den tatsächlichen Leerungen (wer die Tonne seltener als 26-mal bereitstellt, zahlt weniger, mindestens aber vier Leerungen je Jahr — der Satzungsboden liegt bei 193,64 €). Die Blaue Tonne kostet nichts extra, weil ihre Kosten laut Satzungstext bereits in der Restabfallgebühr stecken. Sperrmüll holt die Stadt für 29,37 € je Bestellung ab — bis zu vier Kubikmeter, in der Regel innerhalb von vier Wochen; auf dem Wertstoffhof ist dieselbe Menge gebührenfrei.
Container in Dresden: Größe und Kosten berechnen →
Müllgebühren in Dresden im Vergleich zum Bundesmedian
| Gebühr | Dresden | Bundesmedian | Abweichung | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Jahresgesamtgebühr Musterhaushalt Zweipersonenhaushalt, kleinstmögliche satzungskonforme Konfiguration: 80-Liter- Restabfallbehälter im 14-täglichen Turnus und 80-Liter-Biotonne, ohne Straßenreinigung. Dresden rechnet in drei Teilen, und die Seite zeigt alle drei einzeln: ein monatlicher Grundbetrag je Behälter (55,08 €), ein Leistungsbetrag je Entleerung (147,16 €) und eine rein monatliche Bioabfallgebühr ohne jeden Leerungsbezug (115,92 €). Kleiner geht es nicht — 80 Liter ist nach § 15 Absätze 2 und 3 der Abfallwirtschaftssatzung sowohl der kleinste Restabfall- als auch der kleinste Bioabfallbehälter, den die Satzung führt; ein 60-Liter-Gefäß, wie es Leipzig kennt, existiert hier gar nicht. Angesetzt sind die 26 Leerungstermine des 14-täglichen Turnus, weil § 18 Absatz 2 der Abfallwirtschaftssatzung diesen Turnus zum Regelfall macht und keinen längeren vorsieht. Behältermieten gibt es nicht, eine haushaltsbezogene Grundgebühr kennt die Satzung ebenfalls nicht. Der Vergleichswert stammt aus einer eigenen Erhebung über 31 Städte, jeder Posten beim jeweiligen Träger selbst abgerufen. | 318,16 €/Jahr | 168,24 €/Jahr | +89 % | Landeshauptstadt Dresden — Abfallwirtschaftsgebührensatzung (AWGS), § 3 Absatz 2 Buchstabe a, § 4 Absatz 1 Buchstabe a und § 5 Absatz 1 Buchstabe a: Grundbetrag 80-l-Abfallbehälter 4,59 Euro pro Monat bei bis zu 2-wöchentlichem Abfuhrturnus, Leistungsbetrag 80-l-Abfallbehälter 5,66 Euro je Entleerung, Bioabfallgebühr 80-l-Abfallbehälter 9,66 Euro pro Monat |
| Leistungsbetrag, 5,66 € mal 26 Leerungen 147,16 € im Jahr, und damit der größte der drei Posten — 46 Prozent der Dresdner Musterrechnung. Der Leistungsbetrag „bemisst sich nach der Größe und Anzahl der nach Maßgabe der Abfallwirtschaftssatzung auf dem Grundstück aufgestellten Behälter und der Häufigkeit der Entleerungen" (§ 4 Absatz 1 AWGS). Er läuft also je Termin, nicht je Jahr. Nach unten gibt es einen Boden: Der Betrag wird „für jede Entleerung - mindestens jedoch für jeweils eine Entleerung eines jeden aufgestellten Abfallbehälters im Quartal (Mindestentleerung) - ermittelt". Vier Leerungen wären 22,64 €, die Jahresrechnung damit 193,64 € — beides hier gerechnet, nicht abgeschrieben. Im Städtevergleich steht die obere Zahl, weil dort jede Stadt mit dem vollen Leerungsangebot geführt wird; ob der Behälter am Abfuhrmorgen zu 75 Prozent voll ist (§ 24 Absatz 1 AWS), entscheidet der Haushalt, nicht die Satzung. | 147,16 €/Jahr | — | — | Landeshauptstadt Dresden — Abfallwirtschaftsgebührensatzung (AWGS), § 4 Absatz 1: Leistungsbetrag je Entleerung, 80-l-Abfallbehälter 5,66 Euro, Ermittlung für jede Entleerung, mindestens eine Entleerung je Behälter und Quartal |
| Grundbetrag der 80-Liter-Restabfalltonne 55,08 € im Jahr — 4,59 € je Monat, zwölfmal. Dieser Teil hängt nicht an der Nutzung: Er „bemisst sich nach der Größe und Anzahl der auf einem Grundstück nach Maßgabe der Abfallwirtschaftssatzung aufgestellten Behälter und dem genehmigten Abfuhrturnus" (§ 3 Absatz 1 AWGS) und fällt an, sobald die Tonne dasteht. Die Gebührentabelle des § 3 staffelt ausschließlich nach oben — bis zu 2-wöchentlich, wöchentlich, zweimal, dreimal je Woche; eine Spalte für einen selteneren Rhythmus gibt es nicht. Der wöchentliche Turnus kostete beim selben Behälter 7,66 € je Monat, ist aber ohnehin kein Sparweg: „Kürzere Entleerungsintervalle sind möglich und bedürfen einer Beantragung. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht." (§ 18 Absatz 2 AWS) | 55,08 €/Jahr | — | — | Landeshauptstadt Dresden — Abfallwirtschaftsgebührensatzung (AWGS), § 3 Absätze 1 bis 5: Bemessung des Grundbetrages nach Behältergröße, -anzahl und genehmigtem Abfuhrturnus, 80-l-Abfallbehälter 4,59 Euro pro Monat bei bis zu 2-wöchentlichem und 7,66 Euro bei wöchentlichem Turnus |
| Die Biotonne, ein reiner Aufschlag 115,92 € im Jahr — 9,66 € je Monat, 36 Prozent der Musterrechnung. Die Bioabfallgebühr „bemisst sich nach der Größe und Anzahl der auf einem Grundstück nach Maßgabe der Abfallwirtschaftssatzung bereitgestellten Behälter" (§ 5 Absatz 1 AWGS): Sie ist rein monatlich, ohne Leerungsbezug, obwohl Bioabfälle nach § 19 Absatz 2 AWS „grundsätzlich wöchentlich" gesammelt werden. 80 Liter ist auch hier der kleinste Behälter (§ 15 Absatz 3 AWS), und das vorzuhaltende Volumen von „4 Liter je Person und Kalenderwoche" (§ 16 Absatz 3 AWS) — für zwei Personen also 8 Liter — wird nach § 16 Absatz 4 ohnehin auf die nächste übliche Behältergröße aufgerundet. Anders als in Duisburg eröffnet die Biotonne hier keine niedrigere Restmüllstufe: § 16 Absatz 1 AWS bemisst das Restabfallvolumen ohne jeden Bezug auf die Bioabfallentsorgung. Der Posten ist damit Aufschlag, nicht Gegenrechnung. | 115,92 €/Jahr | — | — | Landeshauptstadt Dresden — Abfallwirtschaftsgebührensatzung (AWGS) § 5 Absatz 1 Buchstabe a (Bioabfallgebühr 80-l-Abfallbehälter 9,66 Euro pro Monat) in Verbindung mit Abfallwirtschaftssatzung (AWS) § 15 Absatz 3, § 16 Absätze 1, 3 und 4 sowie § 19 Absatz 2 |
| Dieselbe Wohnung ohne Biotonne 202,24 € im Jahr — die Summe der beiden Restabfallposten, hier gerechnet. Die öffentliche Bioabfallerfassung „entfällt bei Anzeige der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers gegenüber der Stadt, dass die auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle selbst verwertet werden"; von einer sachgerechten Eigenverwertung ist „im Regelfall davon auszugehen, wenn pro Person auf dem Grundstück 25 m² gärtnerisch genutzte Fläche zur Aufbringung des Kompostes zur Verfügung stehen" (§ 13 Absatz 2 AWS). Das ist eine Anzeige, kein Antrag mit Bewilligung — verlangt aber einen Garten in genau dieser Größe. Im Städtevergleich steht die Zahl mit Biotonne, weil die verglichene Einheit Bio als Pflichtfraktion enthält; dass das eine Setzung ist und keine Rechnung, steht hier ausdrücklich. Wer sie umdreht, müsste auch Duisburg und Düsseldorf umstellen, wo Eigenkompostierung ebenfalls als Alternative dasteht. | 202,24 €/Jahr | — | — | Landeshauptstadt Dresden — Abfallwirtschaftssatzung (AWS), § 13 Absatz 2: Entfallen der öffentlichen Bioabfallerfassung bei angezeigter Eigenverwertung, Regelvermutung bei 25 m² gärtnerisch genutzter Fläche je Person |
| Eine Nummer größer — 120 statt 80 Liter 368,22 € im Jahr, ebenfalls hier gerechnet: 6,27 € Grundbetrag je Monat und 6,81 € je Entleerung, dazu dieselbe 80-Liter-Biotonne. Die Zeile steht hier, weil sie zeigt, in welche Richtung die Dresdner Skala überhaupt geht. Nach unten gibt es nichts: Das Mindestvolumen von „mindestens ... 10 Liter pro Person und Woche" (§ 16 Absatz 1 AWS) ergibt für zwei Personen 20 Liter je Woche und damit 40 Liter je 14-Tage-Turnus — und § 16 Absatz 4 rundet „unter Beachtung des jeweiligen Abfuhrturnus auf die üblichen Abfallbehältergrößen" auf, also auf 80 Liter. Die 120-Liter-Abfallsäcke zu 10,00 € ersetzen den Behälter nicht; sie sind nach § 15 Absatz 2 Satz 2 AWS nur „bei Mehranfall, der einmalig bzw. kurzzeitig auftritt" zulässig. | 368,22 €/Jahr | — | — | Landeshauptstadt Dresden — Abfallwirtschaftsgebührensatzung (AWGS) § 3 Absatz 2 Buchstabe b und § 4 Absatz 1 Buchstabe b (120-l-Abfallbehälter 6,27 Euro pro Monat und 6,81 Euro je Entleerung), § 4 Absatz 2 (Abfallsackgebühr 10,00 Euro je 120-l-Abfallsack), in Verbindung mit Abfallwirtschaftssatzung § 15 Absatz 2 und § 16 Absätze 1 und 4 |
| Die Blaue Tonne für Altpapier 0,00 € — und das ist hier kein Schluss aus einem schweigenden Gebührenverzeichnis, sondern steht im Satzungstext. § 1 Absatz 2 Satz 2 AWGS stellt in die Restabfallgebühr ausdrücklich auch die Kosten „für andere Teilleistungen wie z. B. die Entsorgung von Altpapier, Sperrmüll, Altholz, Kunststoffen, Schadstoffen, Betreibung von Wertstoffhöfen, Abfallvermeidungsmaßnahmen und die Abfallberatung" ein. Die Gebührenübersicht der Stadt sagt dazu wörtlich: „Die städtischen Blauen Tonnen sind gebührenfrei." Die Gelbe Tonne läuft über die Dualen Systeme und nicht über die Stadt (§ 21 Absatz 1 AWS). Bezahlt sind Papier, Sperrmüll und Wertstoffhöfe damit über den Restabfallposten — was erklärt, warum die Selbstanlieferung auf dem Wertstoffhof nichts kostet, aber nicht, warum der Restabfallposten so hoch ist. | 0,00 €/Jahr | — | — | Landeshauptstadt Dresden — Abfallwirtschaftsgebührensatzung (AWGS), § 1 Absatz 2 Satz 2: Einstellung der Kosten für Altpapier, Sperrmüll, Altholz, Kunststoffe, Schadstoffe und die Betreibung von Wertstoffhöfen in die Restabfallgebühr; dazu die Gebührenübersicht der Stadt mit „Die städtischen Blauen Tonnen sind gebührenfrei.“ |
Gebührensatzung Stand 01.01.2024 · Vergleich: Median über 31 Kommunen · — = nicht vergleichbar.
Sperrmüll in Dresden
- Anmeldung
- Bestellt wird über das Online-Formular unter www.dresden.de/sperrmuell oder über die Bestellkarte des Informationsblattes; die Stadt schickt den Antrag an die Stadtreinigung Dresden GmbH als beauftragten Entsorger weiter. Wer eine E-Mail-Adresse einträgt, bekommt eine Auftragsbestätigung; Termin, Bereitstellungshinweise und Gebührenbescheid kommen per Post. Die Expressabholung „ist nur online möglich und die Angabe einer Telefonnummer oder E-Mailadresse ist, zwecks Terminabsprache, zwingend". Bezahlt wird nie an der Tür: Die Gebühr entsteht nach § 9 Absatz 3 AWGS „mit der schriftlichen Bestellung und wird nach Abholung mit Bescheid festgesetzt", und die Stadt warnt ausdrücklich vor Fahrern, die sich als Mitarbeiter der Stadtreinigung ausgeben und vor Ort Bargeld verlangen. Die Abholung aus Wohnung oder Keller ist keine Satzungsleistung, sondern „eine kostenpflichtige Zusatzleistung des Entsorgers, wofür Sie von diesem eine separate Rechnung erhalten" — sie muss bei der Anmeldung angegeben werden, ihr Preis ist nicht veröffentlicht (Auskunft bei der Stadtreinigung Dresden GmbH, 0351 4455116). Elektro-Altgeräte gehören nicht in denselben Stapel: Sie laufen über einen eigenen Auftrag mit eigener Gebühr in derselben Höhe. Wer einen gültigen Dresden-Pass besitzt, kann einmal jährlich gebührenfrei abholen lassen; der Antrag läuft über das Sozialamt.
- Mengengrenze
- Vier Kubikmeter je Haushalt und Halbjahr — für die Abholung wie für die Selbstanlieferung. § 22 Absatz 1 AWS verlangt „Sperrmüll und Altholz bis jeweils 4 m³ pro Haushalt und Halbjahr" auf den Wertstoffhöfen zu überlassen, § 22 Absatz 2 sammelt dieselbe Menge auf Anforderung im Holsystem, und § 6 Absatz 2 AWGS beziffert die Gebühr „für die Abholung von Sperrmüll für maximal 4 m³ pro Haushalt und Halbjahr". Hier widersprechen sich zwei Veröffentlichungen derselben Stadt: Satzung und Benutzungsordnung der Wertstoffhöfe sagen „jeweils" — also 4 m³ Sperrmüll und zusätzlich 4 m³ Möbelholz —, während die Sperrmüllseite auf dresden.de von „einem Gesamtvolumen von 4 m³" für beides zusammen spricht und das Informationsblatt „bis zu vier Kubikmeter Sperrmüll und Altholz (Möbelholz) pro Haushalt/Halbjahr" nennt. Im Zweifel gilt die Satzung. Was größer ist, fällt aus dem System: Sperrmüll und Altholz über dieser Größenordnung „ist den Behandlungsanlagen zuzuführen" (§ 22 Absatz 3 AWS); dort wird die Anlieferung verwogen und privatrechtlich abgerechnet. Einen Container stellt die Stadt bei der Sperrmüllabholung nicht.
- Termin
- Den Termin legt der beauftragte Entsorger fest und teilt ihn schriftlich mit; „in der Regel erfolgt die Abholung innerhalb von vier Wochen". Wer schneller will, beantragt nach § 22 Absatz 2 Satz 3 AWS die Expressabholung „innerhalb von 3 Werktagen" — die Stadt schreibt „innerhalb von drei Tagen (Wochenende/Feiertage ausgenommen)", die Stadtreinigung Dresden „innerhalb von drei Werktagen"; das ist dieselbe Frist in drei Formulierungen. Bereitgestellt wird nach § 22 Absatz 2 Satz 2 AWS „ausschließlich zum festgelegten Zeitpunkt am angegebenen Abholort", praktisch am Abholtag früh bis zur im Schreiben genannten Uhrzeit oder am Abend vorher, vor dem Grundstück, höchstens zehn Meter von der Straße entfernt, unverpackt und „verladbar von zwei Personen". Anwesend sein muss niemand. Was darüber hinaus bereitsteht — mehr Sperrmüll, Restabfall, Elektro-Altgeräte —, bleibt stehen.
Preisband Sperrmüllabholung in Dresden: so ist es entstanden
- Gilt für
- Sperrmüllabholung in Dresden
- Regelabholung bis 4 m³, Termin in der Regel binnen vier Wochen
- 29,37 €
- Expressabholung innerhalb von drei Werktagen
- 88,12 €
- Datengrundlage
- durch Satzung festgesetzt — keine Erhebung und keine Stichprobe
- Rechtsgrundlage
- Landeshauptstadt Dresden — Abfallwirtschaftsgebührensatzung (AWGS), § 6 Absatz 2: „Für die Abholung von Sperrmüll für maximal 4 m³ pro Haushalt und Halbjahr ab Haus bzw. Grundstück wird pro Bestellung eine Gebühr in Höhe von: a) 2024 28,35 Euro b) ab 01.01.2025 24,68 Euro zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer erhoben. Für den Fall, dass die geplanten steuerlichen Veränderungen gemäß § 2 b Umsatzsteuergesetz ab 01.01.2025 nicht eintreten, beträgt die Gebühr 29,37 Euro pro Bestellung.“ Expressabholung ab 01.01.2025 74,05 Euro zuzüglich Umsatzsteuer beziehungsweise 88,12 Euro. Die Gebührenübersicht der Stadt führt beide Leistungen mit 29,37 Euro und 88,12 Euro.
- Abgerufen am
- 27.08.2026 · Wiedervorlage halbjährlich
Wertstoffhöfe in Dresden
Acht Wertstoffhöfe stehen offen — Friedrichstadt, Hammerweg, Johannstadt, Kaditz, Leuben, Loschwitz, Plauen und Reick; betrieben werden sie von drei Unternehmen im Auftrag der Stadt (Stadtreinigung Dresden GmbH, Veolia Umweltservice Ost GmbH, Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG). Friedrichstadt, Hammerweg und Reick öffnen montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr, die übrigen fünf von 12 bis 19 Uhr; samstags alle von 8 bis 14 Uhr, sonn- und feiertags keiner. Die Anlieferung ist für Privathaushalte in der Regel gebührenfrei, und der Grund steht in der Gebührensatzung selbst: § 1 Absatz 2 Satz 2 AWGS stellt die Kosten für „Betreibung von Wertstoffhöfen" in die Restabfallgebühr ein — bezahlt ist die Abgabe also über die Jahresrechnung. Gebührenfrei angenommen werden unter anderem Altpapier, Alttextilien, Batterien und Akkus einschließlich Autobatterien und E-Bike-Akkus bis 50 cm, Elektro-Altgeräte, Haushaltsschrott, Kunststoffgegenstände, Lampen, Glasverpackungen sowie Sperrmüll und Möbelholz „jeweils bis zu 4 m³ pro Haushalt und Halbjahr" und Schadstoffe bis 25 Liter Verpackungsvolumen im Halbjahr — Schadstoffe allerdings nicht überall: In Leuben und Loschwitz nimmt sie nur ein Sammeltermin im Juni und einer im Dezember an, Aktenordner nehmen Leuben, Loschwitz und Plauen gar nicht. Beziffert ist von den kostenpflichtigen Fraktionen nur der Grünabfall: 1,00 € je 0,2 Kubikmeter bis zu einem Kubikmeter, darüber 5,00 € je angefangenem Kubikmeter (§ 6 Absatz 3 AWGS); Laub von Straßenbäumen und Kastanien mit Miniermottenbefall ist gebührenfrei. Für die übrigen kostenpflichtigen Fraktionen — Feuerlöscher, Kfz-Altreifen, gefüllte Aktenordner, mineralischer Bauschutt — nennt die Stadt keine Beträge: „Bei allen anderen aufgeführten Abfälle handelt es sich nicht um städtische Leistungen. Die Preise dafür legen die Betreiber der Wertstoffhöfe fest." Diese Preise sind nicht veröffentlicht. Wer anliefert, muss Herkunft, Art und Menge angeben; zulässig sind nur Abfälle aus dem Stadtgebiet in haushaltstypischer Art und Menge, ein Nachweis (Personalausweis, Gebührenbescheid, Miet- oder Pachtvertrag) ist mitzuführen, und Transport-, Entrümpelungs- und Hausmeisterbetriebe sind nach § 25 Absatz 4 AWS ausgeschlossen.
Adressen, Öffnungszeiten und die verbindliche Auskunft stehen beim Entsorgungsträger selbst: Landeshauptstadt Dresden — Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
Entsorgung in Dresden: häufige Fragen
Warum ist Dresden die teuerste Stadt der Erhebung?
Weil alle drei Zeilen der Rechnung gleichzeitig ungünstig stehen und keine davon eine Stufe nach unten hat. Der Leistungsbetrag läuft je Leerung und summiert sich über 26 Termine auf 147,16 €. Der Grundbetrag kommt monatlich obendrauf. Und die Biotonne ist mit 115,92 € nicht nur teuer, sondern eröffnet — anders als in Duisburg — keine niedrigere Restmüllstufe, die sie gegenfinanzieren würde. Dazu kommt das fehlende kleinere Gefäß: 80 Liter ist nach § 15 Absätze 2 und 3 AWS die kleinste Größe für beide Fraktionen, also gibt es keinen Weg nach unten, nur einen nach oben. Eine Aussage über die Ursache — Servicegrad, Anlagenkosten, Struktur der Kalkulation — steht hier bewusst nicht: Die Satzungen beziffern Sätze, sie begründen sie nicht.
Kann ich sparen, indem ich die Tonne seltener herausstelle?
Ein Stück weit ja, und die Satzung sagt auch, wo Schluss ist. Geleert wird ein Behälter, der „zu ca. 75 % gefüllt" ist (§ 24 Absatz 1 AWS) oder eigens bereitgestellt wurde (Absatz 4). Der Leistungsbetrag fällt je tatsächlicher Entleerung an, aber „mindestens jedoch für jeweils eine Entleerung eines jeden aufgestellten Abfallbehälters im Quartal" (§ 4 Absatz 1 AWGS). Vier Leerungen zu 5,66 € sind 22,64 €; zusammen mit Grundbetrag und Biotonne ergibt das 193,64 € — der Boden, den die Satzung garantiert. Auf dieser Seite steht trotzdem die obere Zahl, weil der Städtevergleich Preise misst und dafür die Leistung konstant halten muss: In Berlin oder München zahlt derselbe sparsame Haushalt den vollen Jahressatz, ohne dass ihm das jemand gutschreibt.
Gelten diese Sätze im August 2026 überhaupt noch?
Das ist der Vorbehalt dieser Seite, und er steht hier statt einer glatten Zusicherung. Die Gebührensatzung liegt in der Stadtrechtssammlung als 64. Ergänzungslieferung von 2024 vor; die letzte Änderung ist im Dresdner Amtsblatt Nr. e56-11-2023 vom 24.11.2023 veröffentlicht. Dass die drei Sätze — 4,59 €, 5,66 €, 9,66 € — im August 2026 noch gelten, folgt nicht aus einer Änderungsbekanntmachung, sondern daraus, dass die Gebührenübersicht der Stadt mit Seitenstand 15.07.2026 dieselben drei Zahlen führt und dass die Stadt dort den Kalkulationszeitraum benennt: „Für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 wurde eine neue Kalkulation erstellt und am 16. November 2023 im Stadtrat beschlossen." Nicht geprüft ist, ob im Lauf des Jahres 2026 eine neue Kalkulation beschlossen wurde, die noch nicht in der Stadtrechtssammlung steht.
Was kostet die Sperrmüllabholung — 24,68 € oder 29,37 €?
29,37 €, und beide Zahlen stehen zu Recht in der Satzung. § 6 Absatz 2 AWGS setzt ab dem 1. Januar 2025 „24,68 Euro zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer" fest und nennt für den Fall, dass die Umstellung nach § 2b Umsatzsteuergesetz ausbleibt, 29,37 €. Beide Zweige treffen sich beim selben Bruttobetrag: 24,68 € zuzüglich des Regelsteuer- satzes von 19 Prozent (§ 12 Absatz 1 UStG) sind 29,37 € — das ist gerechnet, nicht abgeschrieben. Veröffentlicht wird von der Stadt und von der Stadtreinigung Dresden genau dieser Betrag. Die Expressabholung kostet nach derselben Systematik 88,12 €.
Sperrmüll abholen lassen oder selbst zum Wertstoffhof?
Selbst hinbringen ist gebührenfrei — die Abholung nicht. Dieselben vier Kubikmeter je Haushalt und Halbjahr kosten an der Haustür 29,37 €, auf dem Wertstoffhof nichts, weil dessen Betrieb nach § 1 Absatz 2 Satz 2 AWGS bereits in der Restabfallgebühr steckt. Wer einen Dresden-Pass hat, bekommt einmal im Jahr auch die Abholung gebührenfrei. Dagegen stehen drei praktische Punkte: Der Regeltermin liegt in der Regel vier Wochen in der Zukunft, für den Weg zum Hof braucht es ein Fahrzeug — Leuben, Loschwitz, Plauen und Kaditz öffnen werktags erst ab 12 Uhr —, und mehr als vier Kubikmeter nimmt keiner von beiden: Größere Mengen sind nach § 22 Absatz 3 AWS den Behandlungsanlagen zuzuführen und werden dort verwogen.
Primärquellen
- Landeshauptstadt Dresden — Abfallwirtschaftssatzung (AWS), Stadtrechtssammlung 7.1, vom 26. November 2020, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 51-53/2020: § 13 Entfallen der Pflichten, § 15 zulässige Abfallbehältnisse, § 16 Ermittlung der Abfallbehältervolumina, § 18 Erfassung von Restabfällen, § 19 Grün- und Bioabfälle, § 22 Sperrmüll und Altholz, § 24 Entleerung, § 25 Benutzung der Einrichtungen · abgerufen
- Landeshauptstadt Dresden — Abfallwirtschaftsgebührensatzung (AWGS), Stadtrechtssammlung 7.2, 64. Ergänzungslieferung 2024: § 1 Abgabetatbestand, § 3 Grundbetrag, § 4 Leistungsbetrag und Abfallsackgebühr, § 5 Bioabfallgebühr, § 6 sonstige abfallwirtschaftliche Leistungen, § 9 Entstehung und Fälligkeit · abgerufen
- Landeshauptstadt Dresden — Abfallgebühren, Gebührenübersicht mit Seitenstand 15.07.2026: Grund- und Leistungsbeträge, Bioabfall, Grünabfall, Sperrmüll, Blaue und Gelbe Tonne, Kalkulationszeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 · abgerufen
- Landeshauptstadt Dresden — Sperrmüll, Seitenstand 22.04.2026: Anmeldeweg, Regeltermin binnen vier Wochen, Expressabholung, Bereitstellungsregeln, Dresden-Pass, Mengen über 4 m³ · abgerufen
- Landeshauptstadt Dresden — Wertstoffhöfe, Seitenstand 22.06.2026: acht Standorte mit Betreibern, Öffnungszeiten und Annahmelisten sowie die am 21.04.2026 in Kraft getretene Benutzungsordnung · abgerufen
- Landeshauptstadt Dresden — Informationsblatt „Abfälle trennen und entsorgen“, Ausgabe Januar 2026, herausgegeben vom Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft: gebührenfreie Abgabemengen, Sperrmüll, Schadstoffe, Dresden-Pass · abgerufen
- Stadtreinigung Dresden GmbH — Gebühren und rechtliche Grundlagen: Beauftragung durch die Landeshauptstadt Dresden mit der Gebührenabrechnung, Sperrmüll-Hausabholung 29,37 Euro und Expressabholung 88,12 Euro · abgerufen
Geprüft und freigegeben von Matthias Lugert · · Über mich · Methodik
Änderungsverlauf
Zuletzt geändert am : Erste Fassung, als Nachtrag zur Substrat-Messung vom 27.08.2026 gebaut. Dresden ist mit 318,16 € die teuerste der 31 erhobenen Städte und zugleich die mit der starrsten Rechnung: Drei Posten, kein kleinerer Behälter, keine Antragsstufe nach unten. Die Seite zerlegt den Betrag mechanisch und trifft ausdrücklich keine Aussage über die Ursache. Ausgewiesen und nicht geglättet sind drei Punkte: der Rechtsstand — die Sätze stammen aus der 64. Ergänzungslieferung 2024 und sind für August 2026 nur durch die Gebührenübersicht mit Seitenstand 15.07.2026 und den dort genannten Kalkulationszeitraum bis 31.12.2026 belegt, nicht durch eine Änderungsbekanntmachung; der Widerspruch zur Sperrmüllmenge, wo Satzung und Benutzungsordnung „jeweils 4 m³" sagen, Sperrmüllseite und Informationsblatt aber ein Gesamtvolumen von 4 m³; und die Doppelbezifferung der Sperrmüllgebühr in § 6 Absatz 2 AWGS, deren beide Zweige beim selben veröffentlichten Bruttobetrag von 29,37 € landen. Die Preise der privatrechtlich abgerechneten Wertstoffhof-Fraktionen (Feuerlöscher, Kfz-Altreifen, Aktenordner, Bauschutt) und der Preis für den Transport aus Wohnung oder Keller sind von keinem der beiden Träger veröffentlicht und bleiben offen.