Entsorgung in Hannover: Müllgebühren, Sperrmüll und Wertstoffhöfe
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Kurz gesagt: Ein Zweipersonenhaushalt zahlt in Hannover 182,28 € im Jahr — 47,28 € für die 40-Liter-Restabfalltonne im Vier-Wochen-Rhythmus, 80,64 € Grundgebühr je Wohnung und 54,36 € für die 80-Liter-Biotonne; die Papiertonne kostet nichts. Das sind gut acht Prozent über dem Median von 168,24 €, den eine eigene Erhebung über 31 deutsche Städte ergeben hat — Rang 22 von 31. Diese Rechnung setzt allerdings zwei Anträge voraus: Sowohl die 40-Liter-Tonne als auch der Vier-Wochen-Rhythmus gibt es nur auf Antrag. Ohne beide teilt aha nach § 10 Absatz 4 der Abfallsatzung 20 Liter je gemeldeter Person und Woche zu, und dann kostet dieselbe Wohnung 319,56 €. Zuständig ist übrigens nicht die Stadt, sondern ein Zweckverband — die Gebührensätze gelten für die ganze Region Hannover. Sperrmüll wird bis fünf Kubikmeter kostenlos abgeholt.
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Müllgebühren in Hannover im Vergleich zum Bundesmedian
| Gebühr | Hannover | Bundesmedian | Abweichung | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Jahresgesamtgebühr Musterhaushalt Zweipersonenhaushalt, kleinstmögliche satzungskonforme Konfiguration: 40-Liter- Restabfallbehälter bei vierwöchentlicher Leerung (3,94 € im Monat, § 3 Absatz 5), Grundgebühr je Wohnung (6,72 € im Monat, § 3 Absatz 4) und 80-Liter-Biotonne ohne Biofilterdeckel (4,53 € im Monat, § 3 Absatz 6). Mal zwölf ergibt das 47,28 € + 80,64 € + 54,36 € = 182,28 €. Ohne Straßenreinigung. Dass es diese Konfiguration nur auf Antrag gibt, gehört zur Auskunft dazu — die beiden Zeilen darunter zeigen, was ohne Antrag auf der Rechnung steht. Der Vergleichswert stammt aus einer eigenen Erhebung über 31 Städte, jeder Posten beim jeweiligen Träger selbst abgerufen. | 182,28 €/Jahr | 168,24 €/Jahr | +8 % | Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover — Abfallgebührensatzung, § 3 Absätze 4, 5 und 6: Grundgebühr je Wohnung 6,72 €, 40-l-Behälter bei vierwöchentlicher Leerung 3,94 €, 80-l-Biotonne ohne Biofilterdeckel 4,53 €, jeweils monatlich |
| Dieselbe Tonne alle 14 Tage 94,56 € im Jahr statt 47,28 € — genau das Doppelte, denn der Vier-Wochen-Rhythmus halbiert den Satz exakt: 7,88 € gegen 3,94 € im Monat. 14-täglich ist in Hannover die Regel („Restabfall wird in der Regel 14-täglich abgefahren“, § 10 Absatz 3 der Abfallsatzung); die vierwöchentliche Leerung gibt es nur für den 40-Liter-Behälter und nur auf Antrag. Wer den Antrag nicht stellt, zahlt für die Wohnung insgesamt 229,56 € statt 182,28 €. Ein Vergleichswert steht daneben nicht, weil in den Behälterzeilen anderer Kommunen unterschiedlich viel steckt. | 94,56 €/Jahr | — | — | Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover — Abfallgebührensatzung, § 3 Absatz 5: 40-l-Behälter 14-täglich 7,88 €, vierwöchentlich auf Antrag 3,94 € monatlich |
| Ohne Antrag: die 80-Liter-Tonne 184,56 € im Jahr, und das ist der Betrag, der ohne eigenes Zutun auf der Rechnung landet. § 10 Absatz 4 Satz 2 der Abfallsatzung: „Der Zweckverband legt dabei in der Regel eine wöchentliche Abfallmenge von 20 Litern je auf dem Grundstück gemeldeter Person (Haupt- oder Nebenwohnsitz) zugrunde.“ Für zwei Personen sind das 40 Liter je Woche, im 14-Tage-Turnus also 80 Liter je Leerung — 15,38 € im Monat. Zusammen mit Grundgebühr und Biotonne sind das 319,56 € im Jahr, 137,28 € mehr als der Musterwert. Nach unten geht es über zwei Anträge: auf 10 Liter je Person, „soweit das Abfallaufkommen nachweislich geringer ist“, und bis auf 5 Liter, „wenn besondere Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen nachgewiesen werden“ (Sätze 3 und 4). Die 40-Liter-Tonne alle vier Wochen sind für zwei Personen genau diese 5 Liter. | 184,56 €/Jahr | — | — | Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover — Abfallsatzung, § 10 Absätze 3 und 4: Regelrhythmus 14-täglich, Regelannahme 20 Liter je gemeldeter Person und Woche, Reduzierung auf 10 bzw. 5 Liter nur auf Antrag |
| Grundgebühr je Wohnung 6,72 € im Monat, 80,64 € im Jahr, unabhängig von Behältergröße und Leerungsrhythmus (§ 3 Absatz 4 Nummer 1). Im Musterhaushalt ist sie der größte Einzelposten und macht 44 Prozent der Rechnung aus — mehr als die Restabfalltonne und mehr als die Biotonne. Sie ist auch der Teil, an dem sich nichts drehen lässt: Wer die Tonne verkleinert oder den Rhythmus streckt, senkt nur die Volumengebühr. Für gewerblich genutzte Räume („sonstige Nutzungseinheit“) sind es 6,26 € im Monat. | 80,64 €/Jahr | — | — | Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover — Abfallgebührensatzung, § 3 Absatz 4: Grundgebühr monatlich je Wohnung 6,72 €, je sonstiger Nutzungseinheit 6,26 € |
| Blaue Papiertonne Kostet nichts. aha schreibt es auf der eigenen Seite so hin — „Die blaue Tonne zur getrennten Sammlung dieses wertvollen Rohstoffs ist für Sie kostenfrei“ —, und das Gebührenverzeichnis bestätigt es von der anderen Seite: § 3 Absatz 1 bemisst die Benutzungsgebühr nach Grundgebühr, Volumengebühr Restabfall und Volumengebühr Bioabfall; für die 14-tägliche Altpapierleerung nennt die Satzung keinen Satz, nur für die wöchentliche auf Antrag (10,50 € im Monat, § 3 Absatz 16). Weil ein Gebührenverzeichnis abschließend ist, fällt für die Regelleerung keine Gebühr an — dieser Schluss steht hier ausdrücklich, weil die Satzung ihn nicht ausspricht. Seit dem 1. August 2025 ersetzt die Blaue Tonne den Altpapiersack in der gesamten Region. | 0,00 €/Jahr | — | — | aha — Tonnen und Behälter: kostenfreie Blaue Tonne für Privathaushalte, Ablösung des Altpapiersacks zum 01.08.2025 |
Gebührensatzung Stand 01.01.2026 · Vergleich: Median über 31 Kommunen · — = nicht vergleichbar.
Sperrmüll in Hannover
- Anmeldung
- Ohne Vereinbarung fährt niemand: „Die Abfuhr erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und von dem angeschlossenen Grundstück, auf dem die Sperrabfälle angefallen sind“ (§ 19 Absatz 4 der Abfallsatzung). Angemeldet wird online über sperrabfallabholung.aha-region.de oder telefonisch über die kostenlose Service-Hotline (0800) 999 11 99. Holzgegenstände bittet aha getrennt zu stapeln, weil sie ein zweites Fahrzeug lädt. Nicht zum Sperrabfall zählen nach § 19 Absatz 3 Bauabfälle, Elektroaltgeräte, Mopeds, Motorräder, Fahrzeugteile, Baumstämme und Baumstubben, Heizkessel, Speicheröfen, Öltanks, Panzerschränke sowie Strauch- und Baumschnitt; aha nennt zusätzlich Möbel mit nicht ausbaubarer Elektronik, Spiegel und Glasplatten.
- Mengengrenze
- Fünf Kubikmeter je Abfuhrtermin und Haushalt für die Abholung, ein Kubikmeter je Kalendertag am Wertstoffhof (§ 19 Absätze 6 und 7). Einzelstücke dürfen 75 Kilogramm nicht überschreiten und müssen von zwei Personen von Hand zügig verladbar sein (§ 19 Absatz 4). Beim Längenmaß gehen Satzung und Praxis auseinander: § 19 Absatz 2 nennt die 2-Meter- Grenze ausdrücklich nur für „Türen und Innenraumholzverkleidungen bis 2 m Länge“, während das Anmeldeformular und die Express-Seite sie auf alle Gegenstände anwenden. Wer sich an die engere Lesart hält, liegt in beiden Fällen richtig. Über fünf Kubikmeter wird nicht nach Volumen abgerechnet, sondern nach Ladezeit: 49,68 € für bis zu 15 Minuten, danach 15,81 € je weitere fünf Minuten (§ 7 Absatz 3 der Abfallgebührensatzung). Derselbe Tarif greift, wenn der Sperrmüll mehr als drei Meter vom Halteplatz des Fahrzeugs entfernt steht, etwa auf dem Privatgrundstück (§ 7 Absatz 2). Beim Nachschlagen fällt auf, dass die Abfallsatzung für Übermengen auf „§ 7 Abs. 4 Abfallgebührensatzung“ verweist, der Tarif dort aber in Absatz 3 steht; die Beträge sind davon nicht berührt.
- Termin
- Eine Wartezeit in Tagen veröffentlicht aha für den Regelservice nicht; das Onlineformular zeigt die freien Termine erst nach Eingabe der Adresse. Bereitgestellt wird am vereinbarten Abfuhrtag bis 6.00 Uhr morgens in kürzester Entfernung zum Fahrbahnrand, an einem einzigen Platz, den das Sammelfahrzeug unmittelbar anfahren kann; den Bereitstellungsplatz darf der Zweckverband bestimmen (§ 19 Absatz 4). Wer nicht warten will, nimmt den Sperrabfall-Express: „Melden Sie sich noch heute bis 11 Uhr und wir holen Ihren Sperrmüll schon am nächsten Werktag (außer Samstag) ab“ — nach 11 Uhr am übernächsten. Der kostet 99,00 € je Abfuhr (§ 7 Absatz 1 der Abfallgebührensatzung) und wird per Gebührenbescheid abgerechnet. Nach der Abholung ist der Platz zu kontrollieren und gegebenenfalls zu säubern.
Warum es nichts kostet
- Grund
- Bis fünf Kubikmeter erhebt der Zweckverband keine Gebühr, und das steht wörtlich in der Satzung: „Sperrabfallmengen bis zu 5 m³ je Abfuhrtermin und Haushalt oder sonstiger Nutzungseinheit sind gebührenfrei“ (§ 19 Absatz 6 der Abfallsatzung); § 7 Absatz 3 Satz 1 der Abfallgebührensatzung wiederholt es. Ein Preisband gäbe es hier auch oberhalb der Grenze nicht: Hannover rechnet dann nicht je Kubikmeter oder Tonne ab, sondern nach Ladezeit — 49,68 € für bis zu 15 Minuten, 15,81 € je weitere fünf. Es existiert in dieser Stadt also überhaupt kein Mengenpreis für Sperrmüll. Damit steht Hannover zwischen München, wo die Abholung 50 € Anfahrt plus 20 € je Kubikmeter kostet, und Düsseldorf, wo zwei Kubikmeter frei sind und jeder weitere 100 € kostet.
- Fundstelle
- Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover — Abfallsatzung § 19 Absatz 6 und Abfallgebührensatzung § 7 Absätze 1 bis 3: bis 5 m³ gebührenfrei, darüber und bei mehr als 3 m Entfernung Ladezeittarif 49,68 € / 15,81 €, Express-Sperrabfallabfuhr 99,00 €
Wertstoffhöfe in Hannover
Anlage 1 der Benutzungsordnung listet drei Deponien mit angeschlossenem Wertstoffhof und 18 weitere Wertstoffhöfe — zusammen 21, davon neun im Stadtgebiet Hannover (Bornum, Groß-Buchholz, Kirchrode, Herrenhausen-Stöcken, Linden, List, Nordstadt, Sahlkamp, Südstadt) und die Deponie am Moorwaldweg 312. aha selbst nennt auf der Sperrabfallseite 21 Wertstoffhöfe und auf der Wertstoffhof-Übersicht 20 Standorte; maßgeblich ist die Anlage zur Benutzungsordnung. Kostenlos ist dort einiges, aber nicht beliebig viel: „Bei den Wertstoffhöfen werden die folgenden Abfälle aus Privathaushalten in einer Anlieferung pro Kalendertag, bis zu einer Gesamtmenge von insgesamt 1 m³ kostenlos angenommen“ (§ 4 Absatz 1 der Benutzungsordnung) — Sperrabfälle, Holz, Baum- und Strauchschnitt, Laub, Altglas, Papier und Pappe, Metalle, Textilien, Korken, Druckerpatronen, Elektro-Kleingeräte, Bildschirme und Lampen, Verpackungen, PKW-Reifen ohne Felgen bis fünf Stück und Sonderabfälle in haushaltsüblichen Mengen bis 30 Kilogramm. Bauschutt ist enger gefasst: 150 Liter je Öffnungstag. Elektro-Großgeräte nehmen nur sechs Standorte an, höchstens zwei je Anlieferung. Restmüll und gemischter Müll werden gar nicht kostenfrei angenommen. Geöffnet ist dienstags 9 bis 18.30 Uhr, mittwochs bis freitags 9 bis 16 Uhr und samstags 9 bis 14 Uhr, montags geschlossen; die Wertstoffhöfe an den Deponien montags bis freitags 7 bis 16.30 Uhr und samstags 9 bis 14 Uhr. Größere Mengen gehen an die Deponien und werden dort verwogen (§ 8 der Abfallgebührensatzung): reiner Bauschutt 48,45 € je Tonne bei einer Mindestgebühr von 19,38 €, Altholz 94,52 € / 37,81 €, kompostierbarer Garten- und Parkabfall 45,56 € / 18,22 €, sonstige Abfälle zur Beseitigung 169,26 € / 67,70 €; unter 400 Kilogramm gilt jeweils die Mindestgebühr. Welcher Gebührengruppe Sperrabfall aus einem Privathaushalt zugeordnet wird, benennt die Satzung nicht — ausdrücklich genannt sind nur gewerbliche Sperrabfälle (Gruppe G, 227,43 € je Tonne).
Adressen, Öffnungszeiten und die verbindliche Auskunft stehen beim Entsorgungsträger selbst: aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Entsorgung in Hannover: häufige Fragen
Warum heißt der Träger „Region Hannover“ und nicht „Stadt Hannover“?
Weil er beides abdeckt. Nach § 1 der Verbandsordnung bilden „die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover“ einen Zweckverband, und § 3 sagt: „Der Verbandsbereich umfasst das Gebiet der Region Hannover.“ Die Gebührensätze auf dieser Seite stehen deshalb nicht in einer Stadtsatzung, sondern in einer Verbandssatzung — und sie gelten in Wunstorf, Springe und Burgdorf genauso wie in der Nordstadt. Rein städtisch ist an aha nur die Stadtreinigung: Straßenreinigung und Winterdienst nimmt der Zweckverband nach § 4 Absatz 2 der Verbandsordnung allein für die Landeshauptstadt wahr, und die sind in dieser Rechnung nicht enthalten.
Bekomme ich die 40-Liter-Tonne einfach so?
Nein, dafür braucht es einen Antrag — und für den Vier-Wochen-Rhythmus einen zweiten. aha bestimmt Art, Anzahl und Leerungshäufigkeit der Behälter und legt dabei „in der Regel eine wöchentliche Abfallmenge von 20 Litern je auf dem Grundstück gemeldeter Person“ zugrunde (§ 10 Absatz 4 Satz 2 der Abfallsatzung); zwei Personen sind damit bei der 80-Liter-Tonne. Die Reduzierung auf 10 Liter je Person gibt es, „soweit das Abfallaufkommen nachweislich geringer ist“, und bis auf 5 Liter, „wenn besondere Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen nachgewiesen werden“. Die 40-Liter-Tonne alle vier Wochen sind für zwei Personen rechnerisch genau diese 5 Liter je Person und Woche. Was unabhängig davon feststeht, ist die Untergrenze der Ausstattung: „Mindestens muss je Grundstück der jeweils kleinste Behälter mit geringsten Leerungsrhythmus zur Verfügung stehen.“
Ist Hannover teuer?
Knapp über der Mitte — wenn beide Anträge durch sind. 182,28 € gegen einen Median von 168,24 € aus 31 erhobenen Städten sind gut acht Prozent mehr, Rang 22 von 31; 21 der 31 liegen darunter. Die Spanne reicht von 58,24 € (Göttingen) bis 318,16 € (Dresden). Ohne Anträge sieht es anders aus: Mit der zugeteilten 80-Liter-Tonne im 14-Tage-Rhythmus wären es 319,56 € — mehr als Dresden und damit der höchste Wert der Erhebung. Zwischen der Papierform und der Regelzuteilung liegt in Hannover also der halbe Städtevergleich.
Wie bekomme ich die Rechnung in Hannover kleiner?
Über den Rhythmus, nicht über die Tonne. Wer die 40-Liter-Tonne hat, kann nach § 3 Absatz 5 der Abfallgebührensatzung eine vierwöchentliche Leerung beantragen; die Volumengebühr sinkt von 7,88 € auf 3,94 € im Monat, die Jahresrechnung von 229,56 € auf 182,28 €. An der Grundgebühr von 80,64 € lässt sich nichts ändern — sie fällt je Wohnung an, unabhängig von allem anderen. Bei der Biotonne gibt es einen Weg: § 22 Absatz 4 der Abfallsatzung stellt die Eigenverwertung voran („sollen diese Abfälle möglichst selbst auf dem Grundstück … durch Kompostierung verwerten“); wer vollständig kompostiert, braucht keine Biotonne und spart deren 54,36 €.
Sperrmüll in Hannover: abholen lassen oder selbst hinbringen?
Abholen lassen, außer es eilt oder es ist wenig. Bis fünf Kubikmeter je Abfuhrtermin kostet die Abholung nichts; der Wertstoffhof nimmt kostenlos nur einen Kubikmeter pro Kalendertag an, und zwar in einer einzigen Anlieferung. Wer schneller will, zahlt 99,00 € für den Sperrabfall-Express. Wer die Sachen nicht an den Fahrbahnrand stellen kann, zahlt den Ladezeittarif: Für eine Abholung mehr als drei Meter vom Halteplatz entfernt werden 49,68 € für bis zu 15 Minuten fällig, danach 15,81 € je weitere fünf.
Was passiert in Hannover mit alten Elektrogeräten?
Sie gehören nicht zum Sperrmüll — § 19 Absatz 3 der Abfallsatzung nimmt Elektroaltgeräte ausdrücklich aus, und aha lehnt auch Möbel mit nicht ausbaubarer Elektronik ab. Kostenlos ist die Abgabe am Wertstoffhof: Kleingeräte, Bildschirme und Lampen an allen Standorten, Großgeräte nur an sechs und höchstens zwei je Anlieferung und Tag (§ 20 Absatz 4). Wer abholen lassen will, zahlt: „Die Gebühr für die Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten und deren Transport zur Sammelstelle des Zweckverbandes beträgt bei Abholung am Grundstück 24,00 € je Gerät“ (§ 4 Absatz 1 der Abfallgebührensatzung). Die Gebührenmarke gibt es auf den Wertstoffhöfen und muss sichtbar am Gerät hängen.
Primärquellen
- Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover — Abfallgebührensatzung, Fassung vom 01.01.2026 (beschlossen 28.11.2025; § 12 löst die Fassung vom 09.01.2025 ab) · abgerufen
- Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover — Abfallsatzung, Fassung vom 01.01.2026: § 10 Behälter und Mindestvolumen, § 15 Altpapier, § 19 Sperrabfall, § 20 Elektroaltgeräte, § 22 Bioabfälle · abgerufen
- Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover — Benutzungsordnung für die Deponien und Wertstoffhöfe, Fassung vom 01.01.2026: § 2 Öffnungszeiten, § 4 Kleinmengenanlieferungen, Anlage 1 Standortverzeichnis · abgerufen
- Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover — Verbandsordnung vom 28.11.2025, §§ 1, 3 und 4: Verbandsmitglieder, Verbandsbereich ist das Gebiet der Region Hannover, Stadtreinigung nur für die Landeshauptstadt · abgerufen
- aha — Rechtsgrundlagen: Fundstelle der geltenden Satzungen und der Benutzungsordnung · abgerufen
- aha — Müllabfuhr: Monatsgebühren Restabfall je Behältergröße und Rhythmus, Grundgebühr, vierwöchentliche Leerung des 40-l-Behälters, „Die aufgeführten Gebühren gelten für das Jahr 2026“ · abgerufen
- aha — Tonnen und Behälter: Monatsgebühren Bioabfall, Biofilterdeckel, kostenfreie Blaue Tonne · abgerufen
- aha — Sperrabfälle: bis 5 m³ kostenlos abgeholt, Positiv- und Negativliste, Alternative Wertstoffhof bis 1 m³ täglich · abgerufen
- aha — Sperrmüllanmeldung (Onlineformular): Bedingungen bis 5 m³, Gegenstände bis 2 m Länge, Einzelstücke bis 75 kg · abgerufen
- aha — Sperrabfall-Express: Anmeldung bis 11 Uhr, Abholung am nächsten Werktag außer Samstag, 99,00 € per Gebührenbescheid · abgerufen
- aha — Wertstoffhöfe: Standorte, Annahmeliste, 1 m³ täglich kostenlos, Öffnungszeiten, Fahrzeugregelung · abgerufen
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Änderungsverlauf
Zuletzt geändert am : Erste Fassung. Hannover ist die erste Stadt der Erhebung, deren Gebühren nicht von der Stadt gesetzt werden: Träger ist ein Zweckverband aus Region und Landeshauptstadt, und seine Satzung gilt regionsweit. Die zweite Besonderheit steht als eigene Gebührenzeile auf der Seite, statt sie zu glätten: Der Musterhaushaltswert von 182,28 € setzt die 40-Liter-Tonne im Vier-Wochen-Rhythmus an, und beides gibt es nur auf Antrag. Ohne Antrag teilt aha nach § 10 Absatz 4 der Abfallsatzung 20 Liter je gemeldeter Person und Woche zu — die 80-Liter-Tonne für 319,56 € im Jahr. Beim Sperrmüll ist Hannover der Gegenpol zu München: fünf Kubikmeter frei abgeholt, und oberhalb der Grenze kein Mengenpreis, sondern ein Tarif nach Ladezeit.