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Entsorgungskompass

Entsorgung in Nürnberg: Müllgebühren, Sperrmüll und Wertstoffhöfe

Zuletzt geprüft am

Kurz gesagt: Ein Zweipersonenhaushalt zahlt in Nürnberg 185,48 € im Jahr, und mehr steht auf der Rechnung nicht: keine Grundgebühr, Bio- und Altpapierbehälter gebührenfrei. Das sind gut zehn Prozent über dem Median von 168,24 €, den eine eigene Erhebung über 31 deutsche Städte ergeben hat — Rang 23 von 31. Der Grund liegt nicht am Gebührensatz, sondern am Rhythmus: In Nürnberg wird jede Restmülltonne wöchentlich geleert, einen längeren Turnus gibt es nicht. Sperrmüll holt der ASN einmal im Kalenderjahr kostenlos ab, Wartezeit nach eigener Angabe vier bis sechs Wochen; die sechs Wertstoffhöfe nehmen haushaltsübliche Mengen ebenfalls kostenlos an.

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Müllgebühren in Nürnberg im Vergleich zum Bundesmedian

Gebühren in Nürnberg
Gebühr Nürnberg Bundesmedian Abweichung Quelle
Jahresgesamtgebühr Musterhaushalt Zweipersonenhaushalt, kleinstmögliche satzungskonforme Konfiguration: 60-Liter- Restabfallbehälter, wöchentliche Leerung. Die Gebühr ist rein volumetrisch — 0,05945 € je Liter Behältervolumen und Leerung (§ 6 Absatz 1 der Abfallgebührensatzung), bei 52 Leerungen also 60 × 0,05945 × 52 = 185,48 €. Eine Grundgebühr kennt die Satzung nicht, Bio- und Altpapierbehälter kosten nichts extra, und ein längerer Leerungsrhythmus wird nicht angeboten. Ohne Straßenreinigung. Angesetzt ist der Vollservice-Satz: Teilservice mit 7 Prozent Abschlag gilt nur in den zwölf Ortsteilen, die § 28 der Abfallwirtschaftssatzung aufzählt — er ist eine Frage der Adresse, nicht der Wahl. Der Vergleichswert stammt aus einer eigenen Erhebung über 31 Städte, jeder Posten beim jeweiligen Träger selbst abgerufen. 185,48 €/Jahr 168,24 €/Jahr +10 % Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg — Abfallgebühren: 0,05945 € je Liter und Leerung ab 1. Januar 2024, 60-Liter-Behälter 185,48 Euro im Jahr
Derselbe Behälter, mit einem Nachbargrundstück gemeinsam genutzt 86,25 € im Jahr je Grundstück — das ist der einzige Hebel, den die Satzung kennt, und der Betrag ist aus zwei Bestimmungen gerechnet: Schließen sich Eigentümer zu einer Beteiligtengemeinschaft zusammen, wird das gebührenpflichtige Behältervolumen zu gleichen Teilen auf die beteiligten Grundstücke umgelegt (§ 3 Absatz 5), und die Gebühr ermäßigt sich zusätzlich um 7 v. H. (§ 7 Absatz 2). Für zwei Grundstücke an einem 60-Liter-Behälter also 30 × 0,05945 × 52 = 92,74 €, davon 7 Prozent ab. Die Zahl steht so bei keiner Stelle der Stadt; sie ist eine Rechnung aus zwei Satzungssätzen. Zwei Bedingungen hängen daran: Die Zahl der Behälter muss kleiner sein als die Zahl der beteiligten Grundstücke, und ob das Volumen reicht, entscheidet die Stadt — „ein Anspruch auf einen bestimmten Abfallbehälter (Art, Anzahl, Größe) besteht nicht“ (§ 9 Absatz 4 der Abfallwirtschaftssatzung). 86,25 €/Jahr Stadt Nürnberg — Abfallgebührensatzung, § 3 Absatz 5 und § 7 Absatz 2: Umlage des Behältervolumens auf die beteiligten Grundstücke, Ermäßigung um 7 v. H. bei gemeinsamer Nutzung
Bioabfall- und Altpapierbehälter Auf jedem angeschlossenen Nürnberger Grundstück stehen eine 60-Liter-Biotonne bei wöchentlicher und ein 240-Liter-Altpapierbehälter bei monatlicher Abfuhr, gestellt von der Stadt (§ 9 Absatz 4 der Abfallwirtschaftssatzung). Beide kosten nichts: Für sie werden „keine gesonderten Gebühren erhoben“, sie sind in der Restmüllgebühr enthalten (§ 6 Absatz 5 Nummer 1 der Abfallgebührensatzung). Eine Ausnahme gibt es — wer mehr Biovolumen will, beantragt eine „Biotonne extra“, und die ist gebührenpflichtig: 48,00 € im Jahr bei 120 Litern, 101,00 € bei 240 Litern, 175,00 € für die zusätzliche „Biotonne extra Z“ (§ 6 Absatz 7). In Berlin und Hamburg steht die Biotonne ohnehin als eigener Posten auf der Rechnung — derselbe Dienst, andere Mechanik. 0,00 €/Jahr Stadt Nürnberg — Abfallgebührensatzung, § 6 Absatz 5 Nummer 1: keine gesonderten Gebühren für Behälter für Abfälle zur Verwertung; § 6 Absatz 7: Gebühren für Biotonne extra
Städtischer Restabfallsack, 60 Liter 5,40 € je Sack für einmalige Mengen, die nicht in die Tonne passen — 0,090 € je Liter Rauminhalt nach § 6 Absatz 2 der Abfallgebührensatzung. Der Sack ist damit je Liter gut die Hälfte teurer als eine Leerung des Behälters, die für dieselben 60 Liter 3,57 € kostet. Er lohnt sich deshalb nur gegen den Dauerbetrag: Eine zweite 60-Liter-Tonne kostet 185,48 € im Jahr, also so viel wie gut 34 Säcke. 5,40 €/Stück Stadt Nürnberg — Abfallgebührensatzung, § 6 Absatz 2: 0,090 Euro je Liter Rauminhalt für städtische Abfallsäcke

Gebührensatzung Stand 01.01.2024 · Vergleich: Median über 31 Kommunen · — = nicht vergleichbar.

Sperrmüll in Nürnberg

Anmeldung
Ohne Antrag fährt niemand: Sperrmüll auf Abruf wird „auf Antrag, unter Angabe von Art und Menge des Abfalls, auf dem Grundstück (z. B. Hof, Garten, Garage) des Antragstellers abgeholt“ (§ 18 Absatz 3 der Abfallwirtschaftssatzung). Der ASN nimmt den Auftrag über ein Online-Formular entgegen und weist ausdrücklich darauf hin, dass private Anbieter mit ähnlichen Namen und Auftritten unterwegs sind — er beauftragt keine Subunternehmen. Nur angemeldete Gegenstände werden mitgenommen, weil der ASN danach die Fahrzeugkapazität plant.
Mengengrenze
Für die Abholung nennt weder die Satzung noch der ASN eine Kubikmetergrenze; begrenzt ist stattdessen die Häufigkeit — einmal im Kalenderjahr kostenlos —, und mitgenommen wird nur, was „haushaltstypisch ist und in haushaltsüblichen Mengen“ anfällt. Auf dem Wertstoffhof gilt dagegen eine Zahl: vier Kubikmeter Sperrmüll je Anlieferer und Tag. Bauschutt, Baustellenabfälle, Problemabfälle und Hausmüll sind von der Sperrmüllentsorgung ausgeschlossen (§ 18 Absatz 2).
Termin
Den Termin setzt die Stadt fest und teilt ihn dem Antragsteller mit (§ 18 Absatz 3); der ASN gibt die durchschnittliche Wartezeit mit vier bis sechs Wochen an und meldet den Termin einige Tage nach der Anmeldung elektronisch oder schriftlich. Bereitgestellt wird am Abholtag bis 7 Uhr auf dem eigenen Grundstück — auf Gehweg oder Straßenrand ausdrücklich nicht. Anwesend sein müssen Sie nicht: Die Satzung verlangt das zwar („soweit mit der Stadt nichts anderes vereinbart ist“), der ASN verzichtet darauf und empfiehlt Anwesenheit nur, weil er sonst keine Verantwortung für unberechtigt abgeholte Gegenstände übernimmt.

Warum es nichts kostet

Grund
Weder die Abholung noch die Abgabe auf dem Wertstoffhof kostet etwas, und das ist keine Kulanz, sondern der Aufbau der Gebührensatzung: Für die Sperrmüllabfuhr nach § 18 Absatz 3, die Abgabe von Sperrmüll in den Wertstoffhöfen nach § 18 Absatz 5 und die Anlieferung von Abfällen in den Wertstoffhöfen werden „keine gesonderten Gebühren erhoben; diese sind bereits in den Gebühren nach Abs. 1 enthalten“ (§ 6 Absatz 5 Nummern 4 und 5). Bezahlt ist der Sperrmüll also über die Restmülltonne. Die Grenze der Gebührenfreiheit setzt nicht die Satzung, sondern der ASN: Er veröffentlicht, dass die Abholung „ein Mal im Kalenderjahr“ kostenlos beantragt werden kann — eine Obergrenze, die im Satzungstext nicht steht. Für die zweite Abholung im selben Jahr nennt keine der beiden Quellen einen Preis.
Fundstelle
Stadt Nürnberg — Abfallgebührensatzung, § 6 Absatz 5 Nummern 4 und 5: keine gesonderten Gebühren für Sperrmüllabfuhr, Sperrmüllabgabe und Anlieferung in den Wertstoffhöfen

Wertstoffhöfe in Nürnberg

Sechs Wertstoffhöfe nehmen haushaltsübliche Mengen von allen Haushalten an, die an die städtische Müllabfuhr angeschlossen sind — Egenhauser Straße (West), Haeberleinstraße 7 (Nord), Kallmünzer Straße 12 (Ost), Dickensstraße 3 (Fischbach), Strawinskystraße 39 (Katzwang) und Würzburger Straße 17 (Boxdorf). Für Privatanlieferungen gilt dabei: Sie kosten nichts. Die Satzung nennt für die Anlieferung in den Wertstoffhöfen keinen Gebührentatbestand, sondern schließt sie ausdrücklich in die Behältergebühr ein; was der Hof annimmt und in welcher Menge, gibt die Stadt einmal jährlich bekannt (§ 19 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a der Abfallwirtschaftssatzung). Die Mengen sind je Anlieferer und Tag gedeckelt: vier Kubikmeter Sperrmüll, zwei Kubikmeter Gartenabfälle, 200 Liter Papier, 100 Liter Glas, 100 Liter Bauschutt, fünf Elektrogeräte je Warengruppe, zehn PKW-Reifen, fünf Autoakkus. Beträge fallen erst dort an, wo diese Wege enden: In der städtischen Müllverbrennungsanlage kostet eine Kleinanlieferung unter 200 Kilogramm 24,00 €, auf der Reststoffdeponie 20,00 € (§ 8 Absatz 2, § 9 Absatz 2 der Abfallgebührensatzung); Bauschutt über 100 Liter verweist der ASN an private Fachfirmen. Achtung beim Nachlesen: Die ASN-Seiten zu Müllverbrennungsanlage und Deponie nennen für die Mengengebühr 1,20 € je angefangene 10 Kilogramm, die Satzung dagegen 1,238 € für die Verbrennung und 1,21 beziehungsweise 1,47 € für die Ablagerung. Die beiden Pauschalen für Kleinanlieferungen stimmen in beiden Quellen überein.

Adressen, Öffnungszeiten und die verbindliche Auskunft stehen beim Entsorgungsträger selbst: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)

Entsorgung in Nürnberg: häufige Fragen

Warum ist Nürnberg teurer als München, obwohl der Liter billiger ist?

Weil Nürnberg 52 Leerungen bezahlt und München 26. Der Nürnberger Satz von 0,05945 € je Liter und Leerung ist niedrig — für die 3.120 Liter Restmüllvolumen, die eine 60-Liter-Tonne im Jahr bereitstellt, ergibt er 185,48 €. München stellt mit 80 Litern alle 14 Tage nur 2.080 Liter bereit und kommt damit auf 177,84 €, also auf 0,0855 € je Liter. Beide Städte bündeln Bio und Papier ohne Aufpreis ein, beide kennen keine Grundgebühr. Der Unterschied auf der Rechnung entsteht allein daraus, dass es in Nürnberg keinen 14-täglichen Rhythmus gibt: Die Behälter für Restmüll und Bioabfall „werden in der Regel einmal wöchentlich“ entleert (§ 12 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung).

Wie bekomme ich die Rechnung in Nürnberg kleiner?

Es gibt genau einen Weg, und er führt über den Nachbarn. Kleiner als 60 Liter ist kein Behälter zugelassen, und einen längeren Leerungsrhythmus bietet die Stadt nicht an — damit sind die beiden Hebel, die anderswo wirken, in Nürnberg zu. Bleibt die Beteiligtengemeinschaft nach § 11 Absatz 4 der Abfallwirtschaftssatzung: Mehrere benachbarte Grundstücke nutzen einen Behälter gemeinsam, das Volumen wird zu gleichen Teilen umgelegt und die Gebühr sinkt zusätzlich um 7 Prozent. Für Gemeinschaftsstandplätze in Wohnanlagen gilt der Abschlag ausdrücklich nicht. Der Komposterzuschuss von bis zu 40 € (§ 10 der Abfallgebührensatzung) ist kein Gebührennachlass, sondern ein einmaliger Zuschuss zum Kauf.

Was kostet die Sperrmüllabholung in Nürnberg?

Nichts. Für die Sperrmüllabfuhr werden „keine gesonderten Gebühren erhoben; diese sind bereits in den Gebühren nach Abs. 1 enthalten“ — die Restmülltonne bezahlt sie mit (§ 6 Absatz 5 Nummer 4 der Abfallgebührensatzung). Der ASN begrenzt die kostenlose Abholung auf einmal im Kalenderjahr; diese Obergrenze steht in seiner Veröffentlichung, nicht im Satzungstext, und einen Preis für eine zweite Abholung nennt keine der beiden Quellen. Rechnen Sie mit vier bis sechs Wochen Wartezeit — das ist der Durchschnitt, den der ASN selbst angibt.

Sperrmüll in Nürnberg: abholen lassen oder selbst hinbringen?

Beides kostet nichts, deshalb entscheidet nur, was Sie transportieren können und wie eilig es ist. Der Wertstoffhof nimmt bis zu vier Kubikmeter Sperrmüll je Anlieferer und Tag sofort an, die Abholung dauert vier bis sechs Wochen und ist einmal jährlich frei. Wer eine Wohnung nach einem Sterbefall kurzfristig auflösen muss, kann den Sperrmüll unter Vorlage der Original-Sterbeurkunde auch auf den Wertstoffhöfen abgeben oder nach telefonischer Anmeldung kostenlos in der Müllverbrennungsanlage.

Was passiert in Nürnberg mit alten Elektrogeräten?

Sie gehören in den Sperrmüll und werden mit abgeholt — Elektro- und Elektronikaltgeräte sind in der Sperrmüllabfuhr ausdrücklich eingeschlossen (§ 19 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d der Abfallwirtschaftssatzung). Bereitstellen müssen Sie sie getrennt vom übrigen Sperrmüll (§ 18 Absatz 4); der ASN bittet zusätzlich darum, Kleingeräte in eine Kiste oder einen Karton zu legen. Wer selbst fährt: Die Wertstoffhöfe nehmen Haushaltsgroß- und -kleingeräte, Kühl- und Gefriergeräte sowie Unterhaltungselektronik kostenlos an, höchstens fünf Stück je Warengruppe und Tag.

Primärquellen

Portrait — echtes Foto oder keines

Geprüft und freigegeben von Matthias Lugert · · Über mich · Methodik

Änderungsverlauf

Zuletzt geändert am : Erste Fassung. Nürnberg ist der Fall, an dem der Gebührensatz nichts erklärt: Die Stadt verlangt je Liter deutlich weniger als München und landet trotzdem darüber, weil sie keinen anderen Rhythmus als den wöchentlichen anbietet. Damit ist sie nach München die zweite Stadt der Erhebung, in der die Frage „Wie komme ich billiger weg?“ fast keine Antwort hat — übrig bleibt allein die Beteiligtengemeinschaft mit dem Nachbarn. Beim Sperrmüll steht Nürnberg auf beiden Seiten kostenfrei da, anders als München (Abholung kostenpflichtig) und Düsseldorf (Anlieferung kostenpflichtig). Zwei Abweichungen zwischen Satzung und ASN-Seiten sind auf der Seite ausgewiesen: die Begrenzung der kostenlosen Abholung auf einmal jährlich, die nur der ASN veröffentlicht, und die Mengengebühren für Müllverbrennungsanlage und Deponie, die dort mit 1,20 € je angefangene 10 Kilogramm angegeben sind, während die Satzung 1,238 € beziehungsweise 1,21 und 1,47 € festsetzt.