Was gehört in die Biotonne?
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Kurz gesagt: Küchen- und Gartenabfälle gehören in die Biotonne, Pflicht nach § 20 KrWG. Kein Plastik — auch nicht als „kompostierbarer" Beutel.
Biotonne: Ablauf Schritt für Schritt
In die Biotonne gehören biologisch abbaubare Abfälle aus Küche und Garten — Speisereste, Obst- und Gemüseschalen, Kaffeesatz, Laub, Rasenschnitt. Die getrennte Sammlung ist keine Empfehlung, sondern Pflicht der Entsorgungsträger nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KrWG. Der folgenreichste Fehler ist Plastik: Die Bioabfallverordnung lässt für getrennt gesammelte Bioabfälle nur 1,0 Prozent Gesamtkunststoff zu — auch als „kompostierbar“ verkaufte Beutel sind in vielen Kommunen unerwünscht.
- Schritt 1 Küchen- und Gartenabfälle sammeln Erfasst sind pflanzliche, tierische und aus Pilzmaterialien bestehende Abfälle — § 3 Abs. 7 KrWG nennt Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle sowie Nahrungsmittel- und Küchenabfälle.
- Schritt 2 Trocken einwickeln, nicht in Plastik Zeitungspapier oder eine Papiertüte binden Feuchtigkeit und Geruch und stören die Verwertung nicht. Plastikbeutel tun beides nicht — sie sind der Grund, warum Bioabfall überhaupt Grenzwerte für Fremdstoffe braucht.
- Schritt 3 Ohne Verpackung einfüllen Verdorbene Lebensmittel werden ausgepackt, nicht mitsamt Schale eingeworfen. Die Schale ist Verpackung und gehört in die Gelbe Tonne, der Inhalt in die Biotonne.
- Schritt 4 Zur Abfuhr bereitstellen Der Rhythmus ist kommunal geregelt und im Sommer meist enger als im Winter. Wo die Tonne fehlt oder zu klein ist, nimmt der Wertstoffhof Grünschnitt an.
Biotonne: was mitgenommen wird — und was nicht
Was in die Biotonne gehört
- Obst- und Gemüsereste, Schalen, Kerne
- Speisereste, gekocht und ungekocht, auch Fleisch- und Fischreste
- Kaffeesatz mit Filter, Teebeutel ohne Klammer und Kunststoffanteil
- Laub, Rasenschnitt, Strauchschnitt und verwelkte Pflanzen
- Küchenpapier und Zeitungspapier als Einwickelmaterial in Haushaltsmenge
Was nicht in die Biotonne gehört
- Keine Plastikbeutel — auch keine als „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ ausgelobten; sie zersetzen sich langsamer, als die Anlagen rotten, und zählen zum Kunststoffanteil.
- Keine Verpackungen, auch nicht um verdorbene Lebensmittel herum — erst auspacken, dann einwerfen.
- Keine Katzenstreu und keine Tierexkremente — sofern die Satzung sie nicht ausdrücklich zulässt.
- Keine Asche, keine Kohle, keine Zigarettenkippen — sie sind nicht biologisch abbaubar im Sinne der Verordnung.
- Keine behandelten Hölzer und keine Bretter — keine Wurzelstöcke in Mengen, die die Anlage nicht zerkleinern kann.
- Keine Staubsaugerbeutel und keine Windeln, auch wenn Inhalt organisch wirkt.
Biotonne: wo Kommunen abweichen
Die Pflicht zur getrennten Sammlung trifft den Entsorgungsträger, nicht Sie — wie er sie erfüllt, unterscheidet sich erheblich. Manche Kommunen stellen jedem Haushalt eine Biotonne, andere arbeiten mit Bringsystemen für Grünschnitt und einer Tonne auf Antrag, wieder andere erlauben eine Befreiung bei nachgewiesener Eigenkompostierung. Auch die Gebühr ist verschieden: mal in der Grundgebühr enthalten, mal nach Behältergröße berechnet. Und die Frage der Papier- oder Maisstärkebeutel beantwortet fast jeder Träger eigenständig — manche dulden sie, viele verbieten sie ausdrücklich. Maßgeblich ist die Abfallsatzung Ihres Trägers.
Biotonne: häufige Fragen
Dürfen kompostierbare Biobeutel in die Biotonne?
Das entscheidet Ihre Kommune, und viele verbieten es. Der Grund ist technisch: Solche Beutel zersetzen sich langsamer, als die Vergärungs- und Kompostieranlagen arbeiten, und sind am Ende optisch nicht von gewöhnlichem Plastik zu unterscheiden. Die Bioabfallverordnung lässt für Gesamtkunststoffe nur einen Kontrollwert von 1,0 Prozent zu. Zeitungspapier oder eine Papiertüte sind der sichere Weg.
Was hat sich zum 1. Mai 2025 bei der Biotonne geändert?
Nicht die Liste dessen, was hineindarf, sondern die Kontrolle. Seither gilt der Kontrollwert des § 2a BioAbfV: höchstens 1,0 vom Hundert Gesamtkunststoffe. Adressat sind Aufbereiter und Bioabfallbehandler, nicht Sie — spürbar wird er über schärfere Sichtkontrollen an der Tonne. Was in Ihre Tonne darf, entscheidet weiterhin Ihre Kommune.
Darf benutzte Küchenrolle in die Biotonne?
Zum Einwickeln von Speiseresten ja, in Haushaltsmenge. Für Papier, das größere Mengen Fett oder Reinigungsmittel aufgenommen hat, gibt es keine bundeseinheitliche Regel; Verbraucherzentrale und NABU verweisen dafür auf die Abfallsatzung und die Anlage vor Ort. Im Zweifel gehört stark verschmutztes Küchenpapier in den Restmüll.
Gekochte Speisereste und Fleisch — ja oder nein?
Ja. Nahrungsmittel- und Küchenabfälle sind in § 3 Abs. 7 KrWG ausdrücklich als Bioabfall genannt, und moderne Vergärungsanlagen hygienisieren das Material. Der alte Rat, Fleisch gehöre nicht hinein, stammt aus der Gartenkompostierung — dort stimmt er weiterhin, weil ein Komposthaufen die nötigen Temperaturen nicht erreicht.
Kann ich mich von der Biotonne befreien lassen?
In vielen Kommunen ja, wenn Sie Eigenkompostierung nachweisen. Das ist eine Satzungsfrage und keine bundesweite Regel — die Pflicht zur getrennten Sammlung trifft den Entsorgungsträger, und wie er sie im Einzelfall erfüllt, regelt er selbst.
Warum ist Plastik in der Biotonne so viel schlimmer als in der Restmülltonne?
Weil Bioabfall zu Kompost oder Gärrest wird und damit auf den Acker kommt. Was an Plastik hineingerät, zerfällt dort in Bruchstücke, die sich nicht mehr einsammeln lassen. Restmüll wird verbrannt — dort endet das Material, statt sich zu verteilen.
Primärquellen
- § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KrWG — Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur getrennten Sammlung von Bioabfällen · abgerufen
- § 3 Abs. 7 KrWG — Definition der Bioabfälle · abgerufen
- VKU — Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue Anforderungen an die Reinheit von Bioabfällen (Inkrafttreten des Kontrollwerts) · abgerufen
- Verbraucherzentrale — Biomüll: Was gehört in die Biotonne und was nicht („Was darüber hinaus in den Biomüll darf, regeln die Kommunen“) · abgerufen
- NABU — Was darf hinein, was nicht? Fragen und Antworten zur Biotonne (Papier zum Umwickeln von Speiseresten in kleinen Mengen) · abgerufen
- § 2a Abs. 3 und 4 BioAbfV — Kontrollwert 1,0 vom Hundert Gesamtkunststoffe, Fremdstoffanteil 3 vom Hundert der Frischmasse · abgerufen
Geprüft und freigegeben von Matthias Lugert · · Über mich · Methodik
Änderungsverlauf
Zuletzt geändert am : Erstveröffentlichung. Die Getrenntsammlungspflicht ist an § 20 Abs. 2 KrWG belegt, nicht an § 11 KrWG — dort steht nur die Verordnungsermächtigung.