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Entsorgungskompass

Was gehört in die Gelbe Tonne?

Zuletzt geprüft am

Kurz gesagt: Die Gelbe Tonne nimmt Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbund, kostenlos nach § 40 VerpackDG. Kein Altglas, kein Papier, keine Nicht-Verpackungen.

Gelbe Tonne / Gelber Sack: Ablauf Schritt für Schritt

In die Gelbe Tonne und den Gelben Sack gehören Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterial — nicht das Material an sich. Eine Plastikschale vom Aufschnitt gehört hinein, eine Plastikschüssel aus der Küche nicht, obwohl beide aus demselben Kunststoff sein können. Die Sammlung ist für private Haushalte unentgeltlich; das schreibt § 40 VerpackDG den Systemen vor. Ob die Verpackungen in einer Tonne oder in Säcken gesammelt werden, entscheidet Ihre Kommune.

  1. Schritt 1 Verpackung erkennen, nicht Material Die Trennlinie verläuft nicht zwischen Kunststoff und Nichtkunststoff, sondern zwischen Verpackung und Gegenstand. Alles, was ein Produkt umschlossen hat und beim Auspacken übrig bleibt, ist Verpackung.
  2. Schritt 2 Restentleeren, nicht spülen „Restentleert“ heißt löffelrein oder tropffrei — das genügt. Ausspülen kostet Trinkwasser und verbessert die Sortierung nicht. Angetrocknete Reste stören die Anlagen erst in größerer Menge.
  3. Schritt 3 Materialien trennen, aber nicht stapeln Deckel vom Becher, Folie von der Schale: Getrennte Teile erkennt die Sortieranlage einzeln, verbundene wirft sie als Mischprodukt aus. Ineinandergesteckte Becher dagegen werden als ein Teil gelesen und landen gemeinsam in der falschen Fraktion.
  4. Schritt 4 Tonne oder Sack bereitstellen Beide sind zulässige Ausgestaltungen desselben Holsystems. Welches gilt, hängt an der Ausschreibung Ihres Kreises — und kann sich bei einem Anbieterwechsel ändern.

Gelbe Tonne / Gelber Sack: was mitgenommen wird — und was nicht

Was in die Gelbe Tonne gehört

  • Kunststoffverpackungen wie Becher, Schalen, Folien, Flaschen und Tuben
  • Metallverpackungen wie Konservendosen, Getränkedosen, Kronkorken und Aluschalen
  • Verbundverpackungen wie Getränkekartons, Kaffeevakuumpackungen und Chipstüten
  • Styroporverpackungen aus dem Warenversand, sofern sauber und in Haushaltsmenge

Was nicht in die Gelbe Tonne gehört

  • Kein Altglas — dafür gibt es den Glascontainer, getrennt nach Farben.
  • Kein Papier und kein Karton, auch nicht als Verpackung — beides gehört in die Papiertonne.
  • Keine Gegenstände aus demselben Material wie Verpackungen — Plastikspielzeug, Zahnbürsten, Pfannen oder Eimer sind keine Verpackungen; sie dürfen nur hinein, wo die Kommune eine Wertstofftonne führt.
  • Keine Windeln, keine Hygieneartikel und kein Restmüll — die Gelbe Tonne ist keine zweite Restmülltonne.
  • Keine Elektrogeräte, auch keine kleinen — Sie gehören nach ElektroG in die Rücknahme, nicht in die Verpackungssammlung.
  • Keine Verpackungen mit gefährlichen Restinhalten wie Lack, Öl oder Lösemittel — die laufen über die Schadstoffsammlung.

Gelbe Tonne / Gelber Sack: wo Kommunen abweichen

Drei Dinge entscheidet Ihre Kommune, und sie entscheiden sie unterschiedlich. Erstens die Form: Tonne oder Sack — beides erfüllt dieselbe gesetzliche Vorgabe, fühlt sich im Alltag aber verschieden an. Zweitens den Abfuhrrhythmus, der zwischen wöchentlich und vierwöchig liegt. Drittens, und das ist die folgenreichste Frage: ob es eine Wertstofftonne gibt. Wo es sie gibt, dürfen auch stoffgleiche Nichtverpackungen hinein — also die Plastikschüssel und die Bratpfanne. Wo es sie nicht gibt, ist genau das ein Fehlwurf. Dieselbe Handlung ist also je nach Wohnort richtig oder falsch, und das steht in der Abfallsatzung Ihres Entsorgungsträgers.

Gelbe Tonne / Gelber Sack: häufige Fragen

Muss ich Verpackungen vor dem Wegwerfen ausspülen?

Nein. Gefordert ist „restentleert“ — löffelrein oder tropffrei. Ausspülen verbraucht Trinkwasser und bringt der Sortierung nichts, weil die Anlagen nach Material trennen und nicht nach Sauberkeit. Nur größere Mengen angetrockneter Reste stören.

Warum darf die Plastikschüssel nicht hinein, die Plastikschale aber schon?

Weil die Gelbe Tonne eine Verpackungssammlung ist und keine Kunststoffsammlung. Sie wird von den Systemen finanziert, an denen sich die Hersteller der Verpackungen beteiligen — für einen Gegenstand, der nie eine Verpackung war, hat niemand eingezahlt. Wo die Kommune eine Wertstofftonne eingeführt hat, entfällt diese Unterscheidung.

Gehört ein Plastikblumentopf in die Gelbe Tonne?

Nein. Ein Blumentopf ist ein Gegenstand, keine Verpackung — wie Eimer, Pfanne oder Spielzeug gehört er in den Restmüll, es sei denn, Ihre Kommune führt eine Wertstofftonne. Anders der dünne Verkaufstopf, in dem die Pflanze gekauft wurde: Der ist Verpackung und darf hinein.

Kostet die Gelbe Tonne etwas?

Für private Haushalte nicht. § 40 VerpackDG verpflichtet die Systeme ausdrücklich zu einer Sammlung, die für den privaten Endverbraucher unentgeltlich ist. Bezahlt wird sie über die Lizenzentgelte, die Hersteller für ihre Verpackungen entrichten — also über den Produktpreis.

Deckel abschrauben oder drauflassen?

Abnehmen, aber beides in dieselbe Tonne. Becher und Deckel bestehen oft aus verschiedenen Kunststoffen; getrennt erkennt die Anlage beide, verbunden liest sie ein Mischprodukt. Nicht ineinanderstecken — gestapelte Becher gelten als ein Teil.

Primärquellen

Portrait — echtes Foto oder keines

Geprüft und freigegeben von Matthias Lugert · · Über mich · Methodik

Änderungsverlauf

Zuletzt geändert am : Rechtsgrundlage nachgezogen: Das Verpackungsgesetz ist mit Ablauf des 11. August 2026 außer Kraft getreten. Seit dem 12. August 2026 gelten die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) und das VerpackDG. Die unentgeltliche Sammlung restentleerter Verpackungen bei privaten Haushaltungen steht jetzt in § 40 VerpackDG — inhaltlich unverändert, nur an anderer Stelle. Die Getrenntsammlung nach § 20 Abs. 2 KrWG bleibt unberührt.