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Entsorgungskompass

Was gehört in den Restmüll?

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Kurz gesagt: Restmüll ist der Rest nach allen Trennungen — Pflicht zur kommunalen Tonne nach § 17 KrWG. Keine private Alternative, keine bundesweite Zahl.

Restmüll: Ablauf Schritt für Schritt

Der Restmüll ist keine eigene Abfallart, sondern der Rest: alles, was nach Biotonne, Papier, Glas, Gelber Tonne und Schadstoffsammlung übrig bleibt und weder verwertbar noch gefährlich ist. In der Abfallschlüsselverordnung heißt er 20 03 01, gemischte Siedlungsabfälle. Er ist der einzige Weg, für den es keine private Alternative gibt: § 17 Abs. 1 KrWG verpflichtet private Haushalte, ihn dem kommunalen Entsorgungsträger zu überlassen — und § 17 Abs. 2 nimmt gemischte Haushaltsabfälle ausdrücklich von der Ausnahme für gewerbliche Sammlungen aus. Deshalb bezahlt man ihn über eine Gebühr und nicht über einen Preis.

  1. Schritt 1 Erst alles abziehen, was einen eigenen Weg hat Restmüll ist definiert durch das, was er nicht ist. § 20 Abs. 2 KrWG verpflichtet die Entsorgungsträger zur getrennten Sammlung von Bioabfall, Kunststoff, Metall, Papier, Glas und — seit dem 1. Januar 2025 — Textilien. Jede dieser Fraktionen ist damit aus dem Restmüll herausgenommen, bevor die Frage überhaupt beginnt.
  2. Schritt 2 Behältergröße und Rhythmus bestimmen die Gebühr Anders als bei einem Container zahlen Sie nicht für eine Fuhre, sondern für ein Volumen je Zeit: Behältergröße mal Leerungsrhythmus. Wer weniger Restmüll erzeugt, kann eine Größe kleiner oder einen Rhythmus länger wählen — das ist der einzige Hebel, den die Gebührensatzung Ihnen lässt.
  3. Schritt 3 Die Tonne schließt, oder sie wird nicht geleert Nahezu jede Abfallsatzung verlangt einen geschlossenen Deckel. Danebengestellte Säcke sind in den meisten Kommunen kein zulässiger Behälter und bleiben stehen; wo es Restmüllsäcke gibt, sind es amtliche mit Aufdruck, die einzeln bezahlt werden.
  4. Schritt 4 Was übrig bleibt, wird verbrannt oder behandelt Restmüll geht nicht auf eine Deponie. § 6 Abs. 1 der Deponieverordnung verlangt eine Vorbehandlung, soweit sie zur Einhaltung der Annahmekriterien nötig ist, und bei unbehandeltem Hausmüll ist sie das regelmäßig. Der Weg führt deshalb in die Müllverbrennung oder in eine mechanisch-biologische Behandlung.

Restmüll: was mitgenommen wird — und was nicht

Was in den Restmüll gehört

  • Hygieneartikel, Windeln und benutzte Taschentücher
  • Staubsaugerbeutel, Kehricht und Asche aus Holzfeuerung, kalt
  • Zigarettenreste, Katzenstreu und Kleintierstreu
  • Verschmutzte Verpackungen, die sich nicht restentleeren lassen
  • Zerbrochenes Trinkglas, Spiegel, Keramik und Porzellan
  • Kunststoffgegenstände, die keine Verpackung sind, wo keine Wertstofftonne besteht
  • Gummi, Leder und Textilreste, die für die Altkleidersammlung zu verschmutzt sind

Was nicht in den Restmüll gehört

  • Keine Batterien und keine Akkus, auch keine eingebauten — Lithium-Akkus entzünden sich beim Pressen im Sammelfahrzeug. Sie gehören in die Rücknahme im Handel, nicht in eine Tonne.
  • Keine Elektrogeräte, auch keine leuchtenden Grußkarten — Alles mit Stecker, Batterie oder Ladebuchse fällt unter das ElektroG und hat einen eigenen Rückgabeweg.
  • Keine Farben, Lacke, Lösemittel oder Altöl — das sind gefährliche Abfälle; § 20 Abs. 2 KrWG verlangt, dass sie sich bei der Sammlung nicht mit anderen Abfällen vermischen. Altmedikamente stehen bewusst nicht in dieser Zeile: Sie sind kein gefährlicher Abfall (AVV 20 01 32 ohne Sternchen), und ob die Restmülltonne für sie der richtige Weg ist, regelt Ihre Kommune — die Regeln stehen im Ratgeber Medikamente.
  • Keine Bioabfälle, kein Speiserest, kein Gartenabfall — sie sind getrennt zu sammeln und machen den Restmüll schwer, was in gewichtsbasierten Gebührensystemen unmittelbar Geld kostet.
  • Kein Bauschutt, kein Erdaushub, keine Renovierungsabfälle — die Restmülltonne ist für den laufenden Haushalt bemessen; Bauabfall läuft über Selbstanlieferung oder Container.
  • Keine heiße Asche und keine Grillkohle vom selben Tag.
  • Keine Flüssigkeiten jeder Art.

Restmüll: wo Kommunen abweichen

Beim Restmüll ist die kommunale Spanne größer als bei jedem anderen Weg, und sie beginnt schon bei der Frage, wofür Sie eigentlich zahlen. Verbreitet sind drei Modelle: die reine Behältergebühr nach Größe und Rhythmus, das Identsystem, das jede Leerung einzeln zählt, und die Verwiegung, die das tatsächliche Gewicht abrechnet. Dazu kommt eine Grundgebühr je Haushalt oder je Person, die vielerorts den größeren Teil der Rechnung ausmacht — sie fällt auch dann an, wenn die Tonne leer bleibt. Unterschiedlich sind außerdem das kleinste bestellbare Gefäß, der längste zulässige Rhythmus, ob eine Wertstofftonne besteht (dann gehören stoffgleiche Nichtverpackungen nicht in den Restmüll) und ob Restmüllsäcke als Zusatzbehälter verkauft werden. Verbindlich ist ausschließlich die Abfall- und die Gebührensatzung Ihres Entsorgungsträgers; beide sind öffentlich zugänglich.

Restmüll: häufige Fragen

Kann ich als Privathaushalt einen Restmüllcontainer bestellen?

Für den Hausmüll nicht. § 17 Abs. 1 KrWG verpflichtet private Haushalte, ihre Abfälle dem kommunalen Entsorgungsträger zu überlassen, und Absatz 2 nimmt gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen ausdrücklich von der Ausnahme für gewerbliche Sammlungen aus. Wer aus einem Haushalt räumt, bestellt keinen Restmüll-, sondern einen Sperrmüll- oder Mischabfallcontainer.

Was kostet die Restmülltonne?

Das lässt sich bundesweit nicht sagen, und wer eine Zahl nennt, rät. Der Restmüll ist keine Marktleistung mit Preis, sondern eine Satzungsleistung mit Gebühr; sie wird je Entsorgungsträger nach dem Kostendeckungsprinzip kalkuliert. Was Sie zahlen, hängt an Grundgebühr, Behältergröße, Leerungsrhythmus und dem Gebührenmodell Ihrer Kommune. Die belastbare Auskunft steht in der Gebührensatzung Ihres Trägers.

Ändert sich 2026 etwas beim Restmüll?

Nach der Prüfung im September 2026 nicht. Die Änderung, nach der oft gesucht wird, liegt ein Jahr früher: Seit dem 1. Januar 2025 müssen die Entsorgungsträger Alttextilien getrennt sammeln (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 KrWG). Eine bundesweite 2026er-Regel mit Restmüll-Bezug für private Haushalte ist nicht auffindbar.

Wie bekomme ich weniger Restmüll?

Über die drei Fraktionen, die mengenmäßig am meisten ausmachen: Bioabfall, Papier und Verpackungen. Sie sind ohnehin getrennt zu sammeln, und jede von ihnen ist für den Haushalt entweder kostenlos oder in der Grundgebühr enthalten. Wer sie konsequent abzieht, kommt oft eine Behältergröße tiefer — und das ist der einzige Punkt, an dem Trennen unmittelbar die eigene Rechnung senkt.

Darf Asche in die Restmülltonne?

Ja — aber nur vollständig erkaltet und am besten staubdicht verpackt; genau so steht es in vielen kommunalen Abfall-ABCs. Heiße oder glimmende Asche gehört nirgendwohin außer in einen feuerfesten Eimer zum Auskühlen: Glutreste setzen Tonnen und Müllfahrzeuge in Brand. In die Biotonne gehört Asche nicht — Holzasche konzentriert Schadstoffe, und Kohleasche ist grundsätzlich kein Kompostmaterial.

Darf ich Restmüll in einen Sack neben die Tonne stellen?

In aller Regel nicht. Die Abfallsatzungen bestimmen, welche Behälter zulässig sind, und ein handelsüblicher Müllsack gehört fast nirgends dazu — er bleibt stehen. Wo es Restmüllsäcke gibt, sind es amtliche mit Aufdruck, die einzeln bezahlt und dadurch Teil des Gebührensystems werden.

Warum ist Restmüll teurer als die Wertstoffe?

Weil er nichts einbringt. Papier, Metall und Glas haben einen Erlös, die Gelbe Tonne wird über die Lizenzentgelte der Hersteller finanziert. Beim Restmüll fällt dagegen Behandlung an: Er darf nach § 6 Abs. 1 Deponieverordnung nicht unbehandelt abgelagert werden und geht in die Verbrennung oder eine mechanisch-biologische Anlage. Diese Kosten trägt niemand außer dem Gebührenzahler.

Primärquellen

Portrait — echtes Foto oder keines

Geprüft und freigegeben von Matthias Lugert · · Über mich · Methodik

Änderungsverlauf

Zuletzt geändert am : Medikamentenreste aus der Gefahrstoff-Zeile der Negativliste genommen: AVV 20 01 32 trägt kein Sternchen, und ob Altmedikamente in die Restmülltonne dürfen, ist kommunal verschieden — die pauschale Behauptung war falsch (Feldrecherche Medikamente, 27.08.). Zuvor: Erstveröffentlichung. Der Weg trug bislang absichtlich keine eigene Seite; die Keyword-Messung vom 24.08.2026 hat diese Entscheidung widerlegt. Rechtsgrundlagen an §§ 17, 20, 22 KrWG, AVV-Anlage und § 6 Abs. 1 DepV geprüft. Bewusst ohne Kostenangabe: Gebühren sind kommunal kalkuliert.