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Entsorgungskompass

Was ist Sondermüll und wohin damit?

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Kurz gesagt: Sondermüll aus dem Haushalt gehört zum Schadstoffmobil oder zur Annahmestelle, meist gebührenfrei. Nie in Restmülltonne oder Kanalisation.

Sondermüll: Ablauf Schritt für Schritt

Sondermüll ist die Alltagsbezeichnung für gefährliche Abfälle. Welche das sind, steht nicht im Gesetz selbst: § 3 Abs. 5 KrWG verweist auf eine Rechtsverordnung, und die Abfallverzeichnis-Verordnung kennzeichnet gefährliche Abfallarten mit einem Sternchen hinter dem Schlüssel. Aus dem Haushalt betrifft das vor allem Farben und Lacke, Lösemittel, Altöl, Batterien, Leuchtstoffröhren und Pflanzenschutzmittel. Angenommen werden sie über das Schadstoffmobil oder eine Annahmestelle Ihres Entsorgungsträgers — in haushaltsüblichen Kleinmengen und meist gebührenfrei.

  1. Schritt 1 Erkennen, ob es gefährlicher Abfall ist Gefahrenpiktogramme auf der Verpackung sind der zuverlässigste Hinweis. Wo sie fehlen, hilft die Frage, ob der Stoff brennbar, ätzend, giftig oder umweltgefährlich ist.
  2. Schritt 2 Im Originalgebinde lassen Umfüllen ist der häufigste Fehler. Die Annahmestelle muss wissen, was sie annimmt; ein unbeschriftetes Gefäß wird abgelehnt oder als unbekannter Stoff teuer entsorgt. Niemals verschiedene Stoffe zusammenschütten.
  3. Schritt 3 Annahmeweg klären Üblich sind drei Wege: ein Schadstoffmobil, das nach Plan Haltestellen anfährt, eine feste Annahmestelle am Wertstoffhof, und für einzelne Stoffgruppen die Rücknahme im Handel. Welcher gilt, steht bei Ihrem Träger.
  4. Schritt 4 Abgeben, nicht abstellen Die Übergabe erfolgt persönlich an das Personal. Vor eine geschlossene Annahmestelle gestelltes Material gilt als unerlaubte Ablagerung, und die Verantwortung bleibt beim Erzeuger.

Sondermüll: was mitgenommen wird — und was nicht

Was zum Sondermüll gehört

  • Farben, Lacke und Beizen mit flüssigem Restinhalt
  • Lösemittel, Verdünner, Terpentin und Pinselreiniger
  • Altöl, Bremsflüssigkeit und Frostschutzmittel
  • Batterien und Akkus aller Art, einschließlich Lithium-Akkus
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und andere quecksilberhaltige Lampen
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Säuren, Laugen und Chemikalienreste aus dem Haushalt

Was nicht zum Sondermüll gehört

  • Nichts davon in die Restmülltonne — die Stoffe gelangen sonst unbehandelt in die Verbrennung oder auf die Deponie.
  • Nichts in die Kanalisation oder auf den Boden — das ist keine Entsorgung, sondern ein Eintrag in Gewässer und Grundwasser.
  • Keine unbeschrifteten oder umgefüllten Gebinde — was nicht identifizierbar ist, wird nicht angenommen.
  • Keine gemischten Behälter — Verschiedene Chemikalien können miteinander reagieren, und der Transport wird gefährlich.
  • Keine gewerblichen Mengen über die Haushaltssammlung — dafür gilt ein eigener Weg mit Nachweisverfahren.
  • Kein Asbest und keine künstlichen Mineralfasern über das Schadstoffmobil — die laufen über Fachbetrieb und getrennte Anlieferung.

Sondermüll: wo Kommunen abweichen

Der Weg ist bundesweit derselbe, seine Ausgestaltung nicht. Manche Kreise fahren ein Schadstoffmobil mit festem Haltestellenplan, andere unterhalten eine ganzjährige Annahmestelle am Wertstoffhof, viele beides. Unterschiedlich sind vor allem die Mengengrenzen: Üblich ist eine haushaltsübliche Kleinmenge, deren Definition zwischen wenigen Kilogramm und mehreren Litern je Anlieferung schwankt. Auch die Gebühr ist verschieden — für Haushalte meist frei, darüber nach Menge. Und einzelne Stoffgruppen sind doppelt geregelt: Batterien und Lampen nehmen daneben auch Handel und Rücknahmesysteme, oft näher und ohne Wartezeit. Maßgeblich ist die Abfallsatzung Ihres Trägers.

Sondermüll: häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob etwas Sondermüll ist?

Am zuverlässigsten an den Gefahrenpiktogrammen auf der Verpackung — der rot umrandeten Raute mit Flamme, Totenkopf, Ausrufezeichen oder totem Fisch. Formal entscheidet die Abfallverzeichnis-Verordnung: Abfallarten mit einem Sternchen hinter dem sechsstelligen Schlüssel sind gefährlich. § 3 Abs. 5 KrWG verweist genau darauf.

Was kostet die Abgabe?

Für haushaltsübliche Kleinmengen erheben die meisten Träger keine gesonderte Gebühr — sie ist über die Abfallgebühr abgedeckt. Wo eine Mengengrenze überschritten wird, wird nach Menge abgerechnet. Wie groß die freie Menge ist, steht in der Satzung und unterscheidet sich deutlich.

Darf ich eingetrocknete Farbreste in den Restmüll geben?

Eingetrocknete, lösemittelfreie Dispersionsfarbe gilt in vielen Kommunen nicht mehr als gefährlicher Abfall und darf in den Restmüll; der leere Eimer gehört zur Verpackungssammlung. Flüssige Reste und alles Lösemittelhaltige bleiben Sondermüll. Weil das kommunal verschieden gehandhabt wird, lohnt der Blick in die Satzung.

Was mache ich mit einem aufgeblähten Lithium-Akku?

Nicht laden, nicht öffnen, nicht in die Wohnung zurückbringen. Die Pole abkleben, den Akku in einen nicht brennbaren Behälter mit Sand legen und kühl sowie außerhalb von Wohnräumen lagern, bis Sie ihn abgeben können. Beschädigte Akkus werden an der Annahmestelle gesondert behandelt — weisen Sie das Personal darauf hin.

Primärquellen

Portrait — echtes Foto oder keines

Geprüft und freigegeben von Matthias Lugert · · Über mich · Methodik

Änderungsverlauf

Zuletzt geändert am : Erstveröffentlichung. Die Bestimmung gefährlicher Abfälle ist über § 3 Abs. 5 KrWG und die Abfallverzeichnis-Verordnung belegt, nicht über eine Aufzählung im Gesetz.