Wie funktioniert die Sperrmüll-Abholung?
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Kurz gesagt: Der Sperrmüll nimmt große Haushaltsgegenstände wie Möbel oder Matratzen — anmelden und zum Termin bereitstellen. Kein Bauschutt, keine Elektrogeräte.
Sperrmüll: Ablauf Schritt für Schritt
Sperrmüll sind große Gegenstände aus dem Haushalt, die nicht in eine Tonne passen: Möbel, Matratzen, Teppiche. Sie melden ihn bei Ihrer Kommune an und stellen ihn zum genannten Termin bereit. Was als Sperrmüll gilt, wie viel Sie abgeben dürfen und ob es etwas kostet, regelt jede Kommune in ihrer Abfallsatzung selbst.
- Schritt 1 Prüfen, ob der Gegenstand als Sperrmüll gilt Maßstab ist die Abfallsatzung Ihrer Kommune, nicht die Größe allein. Bauabfall, Autoteile und Elektrogeräte sind fast überall ausgenommen — Elektrogeräte laufen über die getrennte Sammlung nach ElektroG.
- Schritt 2 Anmelden Fast überall ist die Abholung anmeldepflichtig, meist online oder telefonisch beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Manche Kommunen fahren zusätzlich feste Straßentermine, andere ausschließlich auf Abruf.
- Schritt 3 Menge und Termin bestätigen lassen Bei der Anmeldung werden Umfang und Art erfasst. Wer mehr anmeldet, als die Satzung je Abholung zulässt, zahlt für die Mehrmenge oder bekommt sie nicht mitgenommen.
- Schritt 4 Zum Termin bereitstellen In der Regel am Vorabend oder am Morgen des Termins am Straßenrand, ohne Gehweg oder Fahrbahn zu versperren. Nicht Abgeholtes müssen Sie wieder hereinholen.
Sperrmüll: was mitgenommen wird — und was nicht
Was zum Sperrmüll gehört
- Möbel, Regale, Bettgestelle
- Matratzen, Polster, Teppiche
- Kinderwagen, Koffer, Fahrräder ohne Akku
- Große Kunststoffteile aus dem Haushalt
Was nicht zum Sperrmüll gehört
- Kein Bauschutt, kein Erdaushub, kein Baumischabfall — Baustellenabfall ist in den meisten Satzungen ausdrücklich ausgenommen.
- Keine Elektro- und Elektronikgeräte im Sperrmüll — wenn die Kommune sie getrennt sammelt.
- Keine gefährlichen Abfälle wie Farben, Lacke, Altöl oder Leuchtstoffröhren.
- Keine Autoteile, Reifen oder Fahrzeugbatterien.
- Nichts früher bereitstellen als erlaubt — ungenutzte Frühbereitstellung gilt vielerorts als Ordnungswidrigkeit.
Sperrmüll: wo Kommunen abweichen
Sperrmüll ist der Weg mit der größten kommunalen Streuung. Unterschiedlich geregelt sind vor allem drei Größen: ob die Abholung im Grundgebührensatz enthalten ist oder je Abholung abgerechnet wird, wie viel Volumen je Abholung und Jahr zulässig ist, und wie lange die Wartezeit bis zum Termin ausfällt. Dazu kommt, welche Gegenstände überhaupt als Sperrmüll zählen — Matratzen, Teppichböden und Sanitärkeramik werden von Kommune zu Kommune unterschiedlich eingeordnet. Verbindlich ist immer die Abfallsatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Sperrmüll: häufige Fragen
Muss ich Sperrmüll immer anmelden?
In den meisten Kommunen ja. Einige fahren zusätzlich feste Straßentermine ohne Anmeldung. Was gilt, steht in der Abfallsatzung Ihres Entsorgungsträgers.
Gehört eine Matratze zum Sperrmüll?
Meistens ja — sie passt in keine Tonne und stammt aus dem Haushalt. Einzelne Kommunen nehmen Matratzen nur getrennt oder gegen Gebühr an.
Was passiert mit Sachen, die stehen bleiben?
Nicht abgeholte Gegenstände bleiben in Ihrer Verantwortung und müssen wieder von der Straße. Sperrmüll, der liegen bleibt, wird als wilde Ablagerung behandelt.
Primärquellen
- § 20 KrWG — Entsorgungspflichten · abgerufen
- § 17 KrWG — Überlassungspflichten · abgerufen
Geprüft und freigegeben von Matthias Lugert · · Über mich · Methodik