Was können Sie zum Wertstoffhof bringen?
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Kurz gesagt: Am Wertstoffhof selbst anliefern: Sperrmüll, Bauabfall, Grünschnitt, Elektrogeräte, Schadstoffe, Wertstoffe. Was kostenlos ist, regelt Ihre Kommune.
Wertstoffhof: Ablauf Schritt für Schritt
Der Wertstoffhof ist die Annahmestelle Ihres kommunalen Entsorgungsträgers für Mengen, die Sie selbst transportieren können. Angenommen werden je nach Hof Sperrmüll, Bauabfall, Grünschnitt, Elektrogeräte, Schadstoffe und Wertstoffe. Was hineindarf, welche Mengen frei sind und was darüber kostet, steht in der Abfallsatzung Ihrer Kommune.
- Schritt 1 Annahmeliste des Hofs prüfen Kein Hof nimmt alles. Die Liste unterscheidet sich sogar zwischen zwei Höfen desselben Entsorgungsträgers, weil nicht jeder Standort für jede Fraktion ausgestattet ist.
- Schritt 2 Menge einschätzen Viele Satzungen kennen eine gebührenfreie Kleinmenge und rechnen darüber je Kubikmeter oder je Anlieferung ab. Wer mehr hat, fährt mehrfach oder nimmt einen Container.
- Schritt 3 Sortenrein trennen und trocken laden Gemischte Ladungen werden als teuerste Fraktion abgerechnet, nasse Bauabfälle wiegen mehr. Beides entscheidet über den Preis, bevor Sie den Hof erreichen.
- Schritt 4 Anliefern und ausweisen Die Annahme ist auf das eigene Kreisgebiet beschränkt. Üblich ist der Nachweis über Personalausweis oder Abfallkarte; gewerbliche Anlieferung läuft getrennt.
Wertstoffhof: was mitgenommen wird — und was nicht
Was zum Wertstoffhof gehört
- Wertstoffe wie Papier, Glas, Metall und Holz
- Kleinmengen Bau- und Sperrmüll aus dem eigenen Haushalt
- Grünschnitt aus dem eigenen Garten
- Elektro- und Elektronikgeräte, soweit der Hof sie annimmt
Was nicht zum Wertstoffhof gehört
- Keine gewerblichen Mengen über die private Annahme — dafür gilt ein eigener Weg mit Nachweis.
- Keine Anlieferung aus einem anderen Kreisgebiet — der Träger entsorgt nur, was in seinem Gebiet anfällt.
- Keine gemischten Ladungen, wenn eine sortenreine Abrechnung gewünscht ist.
- Keine unbekannten Flüssigkeiten oder unbeschrifteten Gebinde in der Schadstoffannahme.
Wertstoffhof: wo Kommunen abweichen
Drei Größen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune und entscheiden zusammen über Weg und Preis: welche Fraktionen der Hof überhaupt annimmt, wie groß die gebührenfreie Kleinmenge ist, und ob darüber je Kubikmeter, je Anlieferung oder nach Gewicht abgerechnet wird. Dazu kommen Öffnungszeiten und die Frage, ob ein Anhänger zulässig ist. Maßgeblich ist die Abfallsatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, nicht die Auskunft eines Portals.
Wertstoffhof: häufige Fragen
Was ist überhaupt ein Wertstoff?
Ein Wort aus der Praxis, kein Rechtsbegriff. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz definiert in § 3 die Grundbegriffe — Abfall, Abfälle zur Verwertung, getrennte Sammlung, Bioabfälle —, „Wertstoff" steht nicht darunter. Gemeint ist, was getrennt gesammelt und verwertet statt beseitigt wird. Welche Stoffe ein Hof dazu zählt, sagt allein seine Annahmeliste.
Darf ich Restmüll am Wertstoffhof abgeben?
In aller Regel nicht. Restmüll aus privaten Haushalten unterliegt der Überlassungspflicht nach § 17 KrWG und läuft über die Tonne; der Hof ist ein Bringsystem für getrennte, verwertbare Fraktionen. Ob ein Hof daneben amtliche Restmüllsäcke gegen Gebühr annimmt, steht allein in der Satzung Ihres Trägers.
Was nimmt der Wertstoffhof nicht an?
Eine bundesweit gültige Liste gibt es nicht, aber zwei Muster wiederholen sich: Asbest und stark kontaminierte Baustoffe (Köln, Hamburg) sowie ganze Fahrzeuge und Fahrzeugteile (Hamburg, Leipzig). Belegt aus der Annahmeliste ist bisher nur Köln, die beiden anderen stammen aus Suchergebnissen. Verlässlich ist deshalb nur die Annahmeliste Ihres Hofs.
Kostet der Wertstoffhof etwas?
Das hängt von Fraktion und Menge ab. Viele Kommunen nehmen Wertstoffe und Kleinmengen gebührenfrei an und rechnen Bauabfall und größere Mengen ab.
Darf ich zu jedem Wertstoffhof fahren?
In der Regel nur zu den Höfen Ihres eigenen Entsorgungsträgers. Er entsorgt die in seinem Gebiet angefallenen Abfälle — das folgt aus § 20 KrWG.
Was ist mit Elektrogeräten?
Die laufen über die getrennte Sammlung nach ElektroG. Die meisten Höfe nehmen sie an, daneben gibt es die Rücknahme im Handel.
Primärquellen
- § 20 KrWG — Entsorgungspflichten · abgerufen
- § 3 KrWG — Begriffsbestimmungen; „Wertstoff“ ist dort nicht definiert · abgerufen
- AWB Köln — Wertstoff-Center, Ausschlussliste („Das nehmen wir nicht an: Asbest, Dämmmaterial, Außenhölzer, Teerpappe …“) · abgerufen
- § 17 KrWG — Überlassungspflichten · abgerufen
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