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Entsorgungskompass

Glühbirnen und Halogenlampen entsorgen: wohin damit

Zuletzt geprüft am

Kurz gesagt

Glühbirnen und Halogenlampen gehören in den Restmüll, das kostet nichts extra. LED-Lampen gehen zum Wertstoffhof, in Hamburg bis 30 Stück gebührenfrei.

Glühbirnen entsorgen: Wege und Kosten

Eine klassische Glühbirne oder Halogenlampe kommt in die Restmülltonne — so sagen es Berlin, München und Hamburg, Hannover für Glühlampen. Ins Altglas gehört sie nicht. Anders bei LED- und Energiesparlampen: Sie enthalten Elektronik oder Quecksilber und gehen in allen vier Städten zum Wertstoffhof oder Recyclinghof. Wer unsicher ist, welche Lampe er in der Hand hält, gibt sie dort ab; eine Glühbirne nehmen Berlin und Hamburg dort als Restmüll, gegen Gebühr.

  • Restmüll

    empfohlen Können Sie selbst hinbringen
    Transport
    Tonne am Haus
    Kosten
    je Kommune
    Wann
    zur Leerung

    Gilt für klassische Glühbirnen und Halogenlampen

    Berlin, München und Hamburg nennen die Restmülltonne für Glühbirnen und Halogenlampen, Hannover für Glühlampen.

    Quelle

    BSR — Elektrogeräte: „Normale Glühbirnen und Halogenstrahler gehören in den Hausmüll.“

  • Transport
    selbst bringen
    Kosten
    je Kommune
    Wann
    Öffnungszeiten

    Gilt für größere Mengen auf einmal

    Der Wertstoffhof nimmt Glühbirnen nur als Restmüll gegen Gebühr: Hamburg 3,50 € je angefangene 120 Liter, Berlin bis 500 Liter Hausmüll.

    Quelle

    Stadtreinigung Hamburg — Abfall-ABC „Leuchtmittel: Glühbirnen, Halogenlampen und LEDs“: „Halogenlampen und klassische Glühbirnen — 3,50 € pro angefangene 120 Liter als Restmüll“

Wo Ihr Preis steht

Wer den Preis festsetzt
Ihre Kommune. Die Restmülltonne läuft über die Abfallgebühr, eine Glühbirne kostet dort nichts extra.
Wo Sie nachsehen
In der Abfallgebührensatzung unter „Restabfall“ oder „Hausmüll“.
Rechtsgrundlage
BSR — Elektrogeräte: „Normale Glühbirnen und Halogenstrahler gehören in den Hausmüll.“

Glühbirnen entsorgen: was nicht erlaubt ist

  • Nicht über Depotcontainer — Glühbirnen gehören nicht in den Altglascontainer — Berlin sagt es ausdrücklich, das Umweltbundesamt nennt sie als Störstoff im Glasrecycling.
  • LED- und Energiesparlampen nicht in den Restmüll — Sie enthalten Elektronik oder Quecksilber; alle vier geprüften Städte nehmen sie am Wertstoffhof oder Recyclinghof an, München sagt für LED ausdrücklich: nicht in die Restmülltonne.
  • Nicht in den Altglascontainer — Berlin schließt Glüh- und Halogenlampen dort aus; sie stören das Glasrecycling.
  • Halogen-Metalldampflampen sind keine Halogenlampen — Berlin führt sie bei Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, also am Recyclinghof, nicht im Hausmüll.

Größere Menge? Container und Kosten berechnen

Glühbirnen entsorgen: häufige Fragen

Dürfen Glühbirnen ins Altglas?

Nein. Berlin schreibt zu Glüh- und Halogenlampen „Bitte nicht in den Altglas-Container werfen!“, und das Umweltbundesamt nennt Glühbirnen als Störstoff im Glasrecycling. In den Glascontainer gehören nur Verpackungen aus Glas; die Glühbirne kommt in den Restmüll.

Wohin mit LED-Lampen und Energiesparlampen?

Zum Wertstoffhof oder Recyclinghof, in allen vier geprüften Städten. Hannover führt Energiesparlampen und Leuchtstofflampen als Sonderabfall, München verbietet LED-Lampen in der Restmülltonne. Berlin nimmt sie ohne Mengengrenze, Hamburg bis 30 Stück gebührenfrei, München bis 50 Stück am Wertstoffhof.

Nimmt der Handel Glühbirnen zurück?

Eine Pflicht dazu gibt es nicht: Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz gilt nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 nicht für Glühlampen. Für LED- und Energiesparlampen schon — Händler mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte nehmen bis zu drei Altgeräte je Geräteart bis 25 cm unentgeltlich zurück.

Was kostet es, Glühbirnen am Wertstoffhof abzugeben?

Dort gelten sie als Restmüll, und der kostet: Hamburg berechnet 3,50 € je angefangene 120 Liter, Berlin nimmt bis 500 Liter Hausmüll gegen Gebühr. Für einzelne Birnen ist die Restmülltonne zu Hause der günstigere Weg.

Geprüft und freigegeben am · Wer dahintersteht · Methodik

Änderungsverlauf

Zuletzt geändert am : Erstveröffentlichung. Substrat 10.600 SV konservativ (Messung 23.09.2026, Kopf „entsorgen von glühbirnen“ 8.100). Annahmepraxis an den Abfall-ABCs von Berlin, München, Hannover und Hamburg, Rücknahme am Wortlaut von §§ 2 und 17 ElektroG belegt, Fundstellen am 15.10.2026 abgerufen; PAA und SERP über Seobility erhoben. Abgrenzung zu LED und Energiesparlampen mit Verweis auf die Seite Neonröhren.