Altholz entsorgen: wohin damit und was es kostet
Zuletzt geprüft am
Kurz gesagt
Altholz geht meist kostenlos zum Wertstoffhof. Bahnschwellen, Leitungsmasten und Rebpfähle (A IV) gehören als gefährlicher Abfall zum Fachbetrieb.
Kosten kommunal verschieden · Weg Wertstoffhof · Achtung Bahnschwellen, Leitungsmasten und Rebpfähle nicht in den Holzcontainer
Altholz entsorgen: Wege und Kosten
Bei Holz entscheidet die Behandlung. Die Altholzverordnung kennt vier Kategorien: A I ist naturbelassen, A II gestrichen oder verleimt, A III mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, A IV mit Holzschutzmitteln behandelt. Möbel und Bauholz aus dem Haushalt sind fast immer A I oder A II und gehören zum Wertstoffhof. A IV — Bahnschwellen, Leitungsmasten, Rebpfähle — ist gefährlicher Abfall und muss getrennt bleiben.
-
Wertstoffhof (naturbelassenes und behandeltes Holz, Kategorien A I/A II)
empfohlen Können Sie selbst hinbringenkommunal verschieden
Der Regelweg für A I und A II: Der Wertstoffhof hat dafür einen eigenen Container. Beschläge und Schrauben dürfen dranbleiben, Polster und Glas nicht.
AVV 20 01 38 Holz aus getrennter Sammlung, ohne gefährliche Stoffe AVV 17 02 01 Bauholz aus Renovierung und Abbruch § 2 AltholzV — Altholzkategorien
-
Sperrmüll (Möbel, nicht loses Bauholz)
Kommunal verschiedenHolzmöbel nehmen viele Kommunen bei der Sperrmüllabfuhr mit. Loses Bauholz gehört dagegen meist getrennt zum Hof, weil es dort verwertet statt verbrannt wird.
AVV 20 03 07
-
Container (größere Mengen, sortenrein getrennt)
Dafür brauchen Sie einen ContainerBei einem Dachstuhl oder einer Terrasse fällt mehr an, als ein Anhänger fasst. Ein sortenreiner Holzcontainer ist deutlich günstiger als Baumischabfall.
AVV 17 02 01
-
Sondermüll (nur Kategorie A IV)
Das muss zum FachbetriebA IV — mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz wie Bahnschwellen, Leitungsmasten und Rebpfähle — ist gefährlicher Abfall und darf weder in den Holzcontainer noch zum normalen Hof.
AVV 17 02 04* Holz, das gefährliche Stoffe enthält § 2 AltholzV — Altholzkategorien
Wo Ihr Preis steht
- Wer den Preis festsetzt
- Ihre Kommune. Altholz hat einen Heizwert und wird deshalb an vielen Höfen unentgeltlich angenommen. Ob eine Mengengrenze gilt, ab wann ein Entgelt anfällt und ob A III getrennt anzuliefern ist, regelt die Satzung.
- Wo Sie nachsehen
- In der Abfallsatzung unter „Altholz“ oder „Holz“ — dort stehen Annahmemengen, ein etwaiges Entgelt und die Trennvorgaben nach Kategorien.
- Rechtsgrundlage
- § 20 KrWG — Entsorgungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Altholz entsorgen: was nicht erlaubt ist
- Nicht über Restmüll — Altholz ist ein Wertstoff mit Heizwert und gehört in die getrennte Sammlung, nicht in die Restmülltonne.
- Nicht über Biotonne — Behandeltes Holz gehört nicht in die Bioabfallsammlung. Unbehandelte dünne Äste sind Grünschnitt, ein Brett ist es nicht.
- Bahnschwellen, Leitungsmasten und Rebpfähle nicht in den Holzcontainer — das ist A IV und gefährlicher Abfall.
- Behandeltes Holz nicht im Kamin oder Gartenofen verbrennen — nur naturbelassenes Holz ist Brennstoff.
- Keine Polstermöbel als Altholz anliefern — Bezug und Schaum müssen vorher ab.
- Kein imprägniertes Terrassenholz in den A-II-Container — wenn es mit Holzschutzmittel behandelt wurde, ist es A IV.
- Spanplatten mit Melaminbeschichtung nicht als A I anliefern — sie sind mindestens A II.
Altholz entsorgen: häufige Fragen
Was kostet die Entsorgung von Altholz?
Am Wertstoffhof oft nichts, weil Altholz einen Heizwert hat und verwertet wird. Ob eine Mengengrenze gilt und ab wann ein Entgelt anfällt, steht in der Abfallsatzung Ihrer Kommune.
Woran erkenne ich, welche Altholzkategorie ich habe?
A I ist naturbelassen oder nur mechanisch bearbeitet. A II ist verleimt, gestrichen, beschichtet oder lackiert — ohne halogenorganische Verbindungen und ohne Holzschutzmittel. A III hat halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung. A IV ist mit Holzschutzmitteln behandelt; die Verordnung nennt dafür ausdrücklich Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen und Rebpfähle.
Darf ich altes Holz im Kamin verbrennen?
Nur naturbelassenes Holz. Behandeltes, lackiertes oder verleimtes Holz setzt beim Abbrand Schadstoffe frei und ist kein zugelassener Brennstoff. Was im Einzelnen verbrannt werden darf, regelt das Immissionsschutzrecht.
Müssen Schrauben und Beschläge raus?
Kleine Metallteile stören die Verwertung meist nicht und dürfen dranbleiben. Größere Beschläge, Glas, Polster und Kunststoffteile gehören vorher ab — fragen Sie im Zweifel am Hof nach.
Geprüft und freigegeben von Matthias Lugert · · Über mich · Methodik