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Entsorgungskompass

Alte Farbe entsorgen: wohin damit und was es kostet

Zuletzt geprüft am

Kurz gesagt

Flüssige Farbe zur Schadstoffannahme, eingetrocknete Dispersionsfarbe in den Restmüll. Nicht in den Ausguss oder die Toilette.

Kosten kommunal verschieden · Weg Sondermüll · Achtung Niemals in den Ausguss oder die Toilette

Farbe entsorgen: Wege und Kosten

Entscheidend ist, ob die Farbe noch flüssig ist. Flüssige Farb- und Lackreste sind Schadstoff und gehören zur Schadstoffsammlung oder zum Schadstoffmobil. Eingetrocknete Dispersionsfarbe ist dagegen Restmüll, und der ausgekratzte leere Eimer ist Verpackung. Wenn nur noch ein Rest im Eimer ist, lassen Sie ihn offen aushärten — dann wird aus einem Schadstoff-Fall ein Restmüll-Fall.

  • Sondermüll (alles, was noch flüssig oder pastös ist)

    empfohlen Können Sie selbst hinbringen

    kommunal verschieden

    Flüssige Farbe, Lack, Lasur und Beize gehören zur Schadstoffannahme — im Originalgebinde, verschlossen und nicht umgefüllt.

    AVV 20 01 27* Farben und Lacke, die gefährliche Stoffe enthalten AVV 20 01 28 Farben und Lacke ohne gefährliche Stoffe AVV, Anlage (Abfallverzeichnis)

  • Wertstoffhof (nur Höfe mit eigener Schadstoffannahme)

    Kommunal verschieden

    Viele Wertstoffhöfe haben eine Schadstoffannahme und nehmen flüssige Farbe dort mit an — längst nicht alle. Vorher nachsehen erspart die Fahrt.

  • Restmüll (nur eingetrocknete Dispersionsfarbe, nicht Lack)

    Nur in bestimmten Fällen

    Vollständig eingetrocknete Dispersionsfarbe ist kein Schadstoff mehr und darf in den Restmüll. Lacke und lösemittelhaltige Produkte bleiben auch ausgehärtet Schadstoff.

    AVV 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle

  • Gelbe Tonne / Gelber Sack (nur der spachtelreine leere Eimer)

    Nur in bestimmten Fällen

    Der restlos entleerte, ausgekratzte Eimer ist eine Verpackung und gehört in die Wertstofftonne — mit Farbrest darin nicht.

    AVV 15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff

Wo Ihr Preis steht

Wer den Preis festsetzt
Ihre Kommune. Die meisten Entsorgungsträger nehmen Schadstoffe aus Haushalten bis zu einer Mengengrenze unentgeltlich an — häufig 20 Kilogramm oder Liter je Anlieferung. Was darüber liegt oder gewerblich anfällt, wird berechnet.
Wo Sie nachsehen
In der Abfallsatzung unter „Schadstoffe“ oder „Problemabfälle“ — dort stehen die Mengengrenze je Anlieferung und die Termine des Schadstoffmobils.
Rechtsgrundlage
§ 20 KrWG — Entsorgungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Farbe entsorgen: was nicht erlaubt ist

  • Nicht über Händlerrücknahme — Für Farben und Lacke gibt es keine gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels. Einzelne Baumärkte nehmen freiwillig zurück — verlassen Sie sich nicht darauf.
  • Niemals in den Ausguss oder die Toilette — Farbreste gehören nicht ins Abwasser und setzen Leitungen zu.
  • Nicht umfüllen — die Schadstoffannahme nimmt Gebinde ohne Originalkennzeichnung unter Umständen nicht an.
  • Flüssige Farbe nicht in den Restmüll — auch nicht in einer Tüte.
  • Nicht eintrocknen lassen, wenn Lösemittel enthalten sind — dabei entweichen sie in die Raumluft.
  • Keine Farbreste über die Biotonne oder den Kompost entsorgen.

Größere Menge? Container und Kosten berechnen

Farbe entsorgen: häufige Fragen

Was kostet die Entsorgung von Farbresten?

Bei der Schadstoffannahme in aller Regel nichts, solange Sie unter der Mengengrenze Ihrer Kommune bleiben — häufig 20 Kilogramm oder Liter je Anlieferung. Die Grenze steht in der Abfallsatzung; eine bundesweite Zahl gibt es nicht.

Darf eingetrocknete Farbe in den Restmüll?

Eingetrocknete Dispersionsfarbe ja. Lacke und lösemittelhaltige Produkte bleiben auch ausgehärtet Schadstoff und gehören zur Schadstoffannahme.

Wie trockne ich Farbreste richtig ein?

Nur wasserbasierte Dispersionsfarbe: Deckel ab, an einem gut belüfteten Ort stehen lassen, bei größeren Resten mit Sand oder Katzenstreu binden. Bei lösemittelhaltigen Produkten nicht — dabei gelangen die Lösemittel in die Raumluft.

Wohin mit dem leeren Farbeimer?

Restlos entleert und ausgekratzt ist er eine Verpackung und gehört in die Wertstofftonne. Mit Farbrest darin ist er Schadstoff.

Portrait — echtes Foto oder keines

Geprüft und freigegeben von Matthias Lugert · · Über mich · Methodik

Änderungsverlauf

Zuletzt geändert am : Rechtsgrundlage nachgezogen: Das Verpackungsgesetz ist mit Ablauf des 11. August 2026 außer Kraft getreten. Seit dem 12. August 2026 gelten die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) und das VerpackDG. Die unentgeltliche Sammlung restentleerter Verpackungen bei privaten Haushaltungen steht jetzt in § 40 VerpackDG — inhaltlich unverändert, nur an anderer Stelle.