Entsorger in Ihrer Stadt: wer für Müll und Sperrmüll zuständig ist
Der zuständige öffentlich-rechtliche Entsorger für 46 geprüfte Städte — je mit der Gebühren- oder Satzungsquelle, die die Zuständigkeit belegt.
Warum der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die erste Adresse ist
Für Abfälle aus privaten Haushalten ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig — in der Regel Ihre Stadt, Ihr Landkreis oder ein Zweckverband. Er beantwortet die Fragen, die nur vor Ort beantwortet werden können: wo die nächste Annahmestelle liegt, welche Öffnungszeiten gelten, wann der Sperrmülltermin ist und was die eigene Satzung im Detail verlangt.
Die Liste führt die Städte, deren Gebührenlage geprüft ist. Jede Zeile trägt die veröffentlichte Quelle, aus der Träger und Gebühren belegt sind — dieselben Fundstellen, auf denen die Gebührenerhebung beruht.
46 geprüfte Städte, alphabetisch
Stand der Quellen: August 2026, Abrufdatum je Fundstelle. Verlinkt ist jeweils die veröffentlichte Gebühren- oder Satzungsseite des Trägers selbst — keine Drittanbieter.
Wenn Ihre Stadt nicht dabei ist
Die Liste wächst mit der Erhebung und ist kein vollständiges Register. Den eigenen Träger findet, wer nach dem Namen der Kommune und „Abfallwirtschaft" sucht — die Satzung und das Abfall-ABC liegen fast überall veröffentlicht. Wie mit solchen Quellen gearbeitet wird, steht in der Methodik.